2013-02-19 13:14:06

D: Sukzessivadoption für gleichgeschlechtliche Paare erlaubt


Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat für die Ausweitung der Adoptionsrechte gleichgeschlechtlicher Paare entschieden. Homosexuelle, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, dürfen künftig ein von ihrem Partner zuvor adoptiertes Kind ebenfalls adoptieren. Die Regelung, die Schwulen und Lesben diese sogenannte Sukzessivadoption verbietet, Ehepaaren aber erlaubt, widerspreche dem Recht auf Gleichbehandlung des Grundgesetzes und sei demnach verfassungswidrig. Das entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts an diesem Dienstag in Karlsruhe. Bis 30. Juni 2014 muss der Gesetzgeber eine verfassungskonforme Regelung schaffen. Die Sukzessivadoption entspricht aber explizit nicht der Fremdkindadoption durch gleichgeschlechtliche Paare. (1 BvR 3247/09 und 1BvL 1/11). Diese bedeutet, dass ein gleichgeschlechtliches Paar ein fremdes Kind gemeinsam adoptiert. Ein solches Gesetz ist in bereits 10 Ländern in Kraft, Frankreich kommt dieses Jahr dazu.

(faz/kna 19.02.2013 mw)









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