2013-02-01 15:07:39

D: PID mit Einschränkungen bald erlaubt


„Mehr Schatten als Licht“, so bewertet der Präsident des ZdK, Alois Glück, den heute im Bundesrat beschlossenen Kompromiss zur PID-Rechtsverordnung. Die Verordnung regelt die Zahl der Zentren, die PID durchführen dürfen. Die Präimplantationsdiagnostik ist 2011 vom Bundestag im Grundsatz verboten worden. Erlaubt ist sie aber für Paare, die Veranlagungen zu schweren Erbkrankheiten besitzen. Von der katholischen Kirche wird PID generell abgelehnt. Dabei werden nämlich im Reagenzglas erzeugte Embryonen auf Erbkrankheiten untersucht und eventuell vernichtet. Das Kabinett muss der geänderten Verordnung nochmals zustimmen, dann tritt diese in Kraft. Nach dem vorherigen Votum des Gesundheitsausschusses habe sich an einigen Stellen noch eine dem Willen des Gesetzgebers besser entsprechende Lösung abgezeichnet. Dass der Bundesrat den Empfehlungen seines Ausschusses nicht in allen Punkten gefolgt sei, nennt Glück in einer Pressemeldung enttäuschend.
Zu den Enttäuschungen zähle weiterhin, dass sich der Bundesgesundheitsminister mit seiner Forderung nach einer zu sehr auf Mediziner ausgerichteten Zusammensetzung der Ethikkommissionen durchgesetzt habe. Auch dass die psychosoziale Beratung der betroffenen Paare in der Verordnung vernachlässigt werde, sei nicht hinnehmbar, so Glück.

(pm/kna 01.02.2013 mw)








All the contents on this site are copyrighted ©.