2013-01-31 16:29:10

Theologe Lütz: Meisners Vorstoß ist „mutig“


RealAudioMP3 Der Kölner Kardinal Joachim Meisner lehnt nicht mehr grundsätzlich alle Formen der „Pille danach“ im Falle einer Vergewaltigung ab. In dieser Situation sei nichts gegen Präparate einzuwenden, die eine Befruchtung verhindern, erklärte der Erzbischof am Donnerstag in Köln. Allerdings seien nach wie vor jene Pillen ethisch nicht zu vertreten, die eine bereits befruchtete Eizelle an der Einnistung in der Gebärmutter hindern und dieser die Lebensgrundlage entziehen, unterschied der Kardinal: Einer befruchteten Eizelle komme der Schutz der Menschenwürde zu.


Der Psychiater und Theologe Manfred Lütz ist Mitglied der Päpstlichen Akademie für das Leben. Im Interview mit dem Domradio bewertet er die differenzierte Entscheidung des Kölner Kardinals Meisner zum Einsatz der „Pille danach“ als „mutig“:


„Ich finde es schon beeindruckend und durchaus nicht untypisch für den Kardinal, dass er, wenn er erkannt hat, dass eine bestimmte Situation das Handeln des Bischofs nötig macht, auch schnell und entschieden handelt. Und ich finde das auch durchaus mutig, denn es ist sicherlich auch eine Änderung der Haltung der Kirche, die er damit artikuliert.“


Nach dem Fall der abgewiesenen vermutlich vergewaltigten Frau durch zwei katholische Kliniken in Köln hatte Meisner zunächst betont, dass die „Pille danach“ auch im Fall einer Abtreibung abzulehnen sei. Nun verweist er auf Beratungen mit Fachleuten, in denen deutlich geworden sei, dass unter „Pille danach“ unterschiedliche Präparate mit verschiedenen Wirkprinzipien verstanden werden. Was wird sich aber nun in der Praxis ändern, etwa, wenn eine vergewaltigte Frau in eine katholische Klinik kommt und verhindern möchte, das aus dem Trauma ein Kind entsteht? Dazu Lütz:


„Es wird sich sehr viel ändern. Ich glaube, dass an katholischen Einrichtungen, an katholischen Krankenhäusern, grundsätzlich eine solche Pille gegeben werden kann, wenn das nach den Prinzipien und nach der Einschätzung des Arztes ein empfängnisverhütendes und kein nidationshemmendes Präparat ist. Man muss übrigens auch darauf hinweisen, es könnte theoretisch denkbar sein, dass ein katholischer Arzt an einer katholischen Einrichtung, der die Dinge für sich persönlich strenger sieht, sagt: ‚Ich finde, die nidationshemmende Wirkung ist doch ein Wirkprinzip des Präparats, und deswegen gebe ich persönlich das nicht.‘“


Auch dieser Arzt würde von der Erklärung des Kardinals gedeckt, so Lütz.


(rv 31.01.2013 pr)







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