2013-01-28 12:48:10

Besondere Ablässe zum Weltkrankentag


RealAudioMP3 Die Apostolische Pönitentierie hat an diesem Montag ein Dekret zu besonderen Ablässen veröffentlicht, die am 21. Weltkrankentag erwirkt werden können. Die katholische Kirche begeht den Gedenktag jährlich am 11. Februar, dem Fest Unserer Lieben Frau von Lourdes. Im Zusammenhang mit Wallfahrten, die anlässlich des Weltkrankentages stattfinden, können Gläubige weiteren Ablass erfahren.

Benedikt XVI. habe am 8. Januar die Voraussetzungen für den Ablass - also das Erlassen sogenannter zeitlicher Sündenstrafen - festgelegt, die im Kontext des 21. Weltkrankentages erwirkt werden können. Das teilte der Vatikan am Montag mit. Demnach können Gläubige die Gnade eines vollkommenen oder eines teilweisen Ablasses im Kontext des kommenden Weltkrankentages unter bestimmten Voraussetzungen erfahren. Gültig ist das Dekret nur vom kommenden 7.-11. Februar.

Ein vollständiger Erlass der zeitlichen Sündenstrafen kann laut Dekret von „wahrhaftig reumütigen“ Gläubigen jedes Mal erwirkt werden, wenn sie im angegebenen Zeitraum im Marienheiligtum von Altötting oder in einem anderen Wallfahrtsort der katholischen Kirche an einer Zeremonie zum Weltkrankentag teilnehmen, das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis sprechen sowie die Jungfrau Maria anrufen – zusätzlich zu den üblichen Voraussetzungen für die tägliche Ablassgewinnung, nämlich die Beichte, den Empfang der Kommunion und das Gebet in der Meinung des Heiligen Vaters. Auf diese Weise könnten die Gläubigen auch den Sündenerlass für die Verstorbenen erwirken.
Vollständigen Ablass können ferner Menschen erwirken, die sich in Krankenhäusern, Heimen oder ähnlichen Strukturen um Kranke kümmern, und zwar nach dem Vorbild des barmherzigen Samariters, den Benedikt XVI. in seiner Botschaft zum 21. Weltkrankentag anführt. Die im Krankendienst tätigen Menschen, die aufgrund ihrer Arbeit an keiner Wallfahrt teilnehmen können, können vollständigen Ablass erhalten, wenn sie vom 7.-11. Februar „wenigsten für einige Stunden“ der Krankenfürsorge nachgehen, die oben genannten Gebete sprechen und den Vorsatz zeigen, eine Wallfahrt nachzuholen.

Alte, Kranke und Menschen mit ähnlichen Einschränkungen können einen vollständigen Ablass erwirken, wenn sie spirituell an den heiligen Messen im Kontext des Gedenktages teilnehmen, insbesondere an den vom Papst geleiteten, die sie im Fernsehen und Radio mit verfolgen könnten. Dabei sollen sie für alle Kranken beten und ihr eigenes Leiden als sinnhaft im Sinne des christlichen Glaubens begreifen.

Papst Benedikt hatte in seiner Botschaft zum 21. Weltkrankentag vor einer Flucht vor dem Leiden gewarnt: Geheilt werde der Mensch nur, wenn er lerne, das Leiden anzunehmen und in ihm einen Sinn zu finden, heißt es in der am 8. Januar veröffentlichten Papstbotschaft, die den Titel „Geh und handle genauso“ trägt.

Ein teilweiser Erlass der zeitlichen Sündenstrafen kann laut dem Dekret von diesem Montag in den Tagen der Wallfahrt vom 7.-11. Februar von Gläubigen erwirkt werden, die für die Kranken beten.

Das Dekret ist auf den 25. Januar 2013 datiert. Unterzeichnet ist es von Großpönitentiar Kardinal Manuel Monteiro de Castro und dem Regenten Krzysztof Nykiel.


Bei der zentralen Veranstaltung zum diesjährigen Weltkrankentag am 11. Februar im bayrischen Marienwallfahrtsort Altötting lässt sich der Papst vom vatikanischen Gesundheitsminister Erzbischof Zygmunt Zimowski vertreten. Bei der Messe im Marienheiligtum wird Zimowski Kranke salben. Am Weltkrankentag gedenkt die Kirche weltweit der Leidenden, Alten und Behinderten sowie all jener Personen, die sich in Kliniken, Heimen und Einrichtungen um Kranke sorgen.

(rv 28.01.2013 pr)








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