Motu Proprio: Priesteramtskandidaten und Katechese im Fokus
Papst Benedikt XVI.
hat an diesem Freitag zwei Entscheidungen in Form eines Motu Proprio veröffentlicht.
Die beiden päpstlichen Dokumente befassen sich jeweils mit Veränderungen in kirchlichen
Zuständigkeitsbereichen:
Mit dem Motu Proprio „Ministrorum institutio“
überträgt Benedikt XVI. die Verantwortung für die Priesteramtskandidaten von der Bildungskongregation
zur Kleruskongregation. Das zweite Motu Proprio, unter dem Titel „Fides per Doctrinam“,
betrifft die Katechese: Bisher war dafür die Kleruskongregation verantwortlich. Das
ändert sich nun: In Zukunft ist für die Katechese der neu gegründete päpstliche Rat
für die Neuevangelisierung zuständig. Diese Veränderungen sind übrigens keinesfalls
überraschend – Papst Benedikt XVI. hatte sie bereits zum Ende der Bischofssynode für
die Neuevangelisierung am 27. Oktober 2012 angekündigt.
Was steht nun im Detail
in den Erklärungen und wie begründet der Papst sie?
Das Motu Proprio „Ministrorum
institutio“, das die Verantwortung für die Priesteramtskandidaten von der Bildungskongregation
an die Kleruskongregation überträgt, zeigt, wie bedeutsam für Benedikt XVI. die Priesterausbildung
ist. So unterstreicht er, dass die „Ausbildung der heiligen Ministerien“ bereits die
Väter des Zweiten Vatikanischen Konzils als ein zentraler Punkt beschäftigte. In diesem
Motu Proprio verweist Benedikt XVI. zudem auf den Paragraph 232 des Kirchenrechts,
der der Kirche das alleinige und exklusive Recht zugesteht, die Priesterausbildung
zu regeln. So schreibt der Papst im Motu Proprio „Ministrorum institutio“: „Die Priesteramtskandidaten
gehören also, gemäß dem Zweiten Vatikanischen Konzil und gemäß dem Kirchenrecht, zum
Kreis des Klerus.“ Dieser müsse auch dementsprechend für ihre Ausbildung zuständig
sein – und zwar nicht nur im Bereich der kirchlichen Lehren, sondern auch für die
menschliche, ästhetische, spirituelle, liturgische und seelsorgerliche Ausbildung.
Dabei seien auch immer wieder Anpassungen nötig, worunter jedoch die Kontinuität der
Ausbildung nicht leiden dürfe. Gemäß dem Motu Proprio „Ministrorum institutio“ ist
die Bildungskongregation zuständig für die Studienfächer Philosophie und Theologie,
während die Kleruskongregation alle Themen abdeckt, die Geistliche betreffen. Das
päpstliche Werk zur Priesterberufung wird mit dem Motu Proprio ebenfalls bei der Kleruskongregation
angesiedelt. Eine Kommission verschiedener Vatikaneinrichtungen wird dafür aufgelöst.
Das
Motu Proprio „Fides per Doctrinam”, überträgt die Verantwortung für die Katechese
von der Kleruskongregation auf den neuen Päpstlichen Rat zur Neuevangelisierung. Damit
modifiziert Papst Benedikt XVI. die päpstliche Konstitution „Pastor Bonus“ von Papst
Johannes Paul II. aus dem Jahr 1988, die die römische Kurie regelt. Die neuen Regelungen
ordnen dem Neuevangelisierungsrat das internationale Gremium für die Katechese zu,
das Papst Paul VI. 1973 eingerichtet hat. Folgende Aufgaben, für die früher die Kleruskongregation
zuständig war, werden zukünftig vom Neuevangelisierungsrat übernommen:
die Pflege und Förderung der religiösen Bildung der Gläubigen;
die Befugnis, Normen zu erlassen, damit die Katechese
gewinnbringend und in Linie mit der kirchlichen Tradition unterrichtet wird;
die Aufsicht der Ausbildung in der Katechese,
gemäß den Richtlinien des katholischen Lehramtes;
die
Befugnis, nach Absprache mit der Glaubenskongregation die Unbedenklichkeitserklärung
für Katechismen und katechetische Schriften auszustellen;
und
die Unterstützung der Katechesen-Beauftragten der Bischofskonferenzen.
Diese
neuen Regelungen vervollständigen die Regeln aus dem Motu Proprio „Ubicumque et semper“,
mit dem Papst Benedikt XVI. im Jahr 2010 den Rat zur Neuevangelisierung gegründet
hatte. Die neuen Regelungen reihen sich ein in die Tradition der Lehren des Konzils
und der Initiativen von Paul VI. und Johannes Paul II., wie etwa „Evangelii Nuntiandi“
aus dem Jahr 1976 und die Bischofssynode zur Katechese aus dem Jahr 1985. Papst Benedikt
schreibt in seinem Motu Proprio wörtlich: „Der Glaube muss unterstützt werden von
einer Lehre, die in der Lage ist, den Geist und das Herz der Gläubigen zu erhellen.“
In diesem Kontext sei die Idee des „Neuen Katechismus der katholischen Kirche“ gewachsen,
die schon 1992 von Johannes Paul II. mit „Fidei Depositum“ und in den darauf folgenden
Schriften verkündet worden sei.