Überraschung über Blockierung des elektronischen Zahlungsverkehrs
Der Direktor der vatikanischen Finanzaufsichtsbehörde AIF, René Brühlhart, hat in
einem Interview mit der italienischen Zeitung Corriere della Sera seiner Überraschung
darüber Ausdruck verliehen, dass die elektronischen Zahlungen im Vatikanstaat durch
die italienische Nationalbank Anfang des Jahres blockiert worden sind.
Der
Finanzexperte erklärte, das Jahr 2012 sei ein Jahr der Untersuchungen und Angleichungen
an internationale Normen gewesen. Die Banca d´Italia hatte jedoch zu Beginn des neuen
Jahres sämtliche EC- und Kreditkarten des Dienstleisters Deutsche Bank im Vatikan
blockiert und damit den Vatikanstaat de facto vom Kreislauf elektronischer Zahlungen
und Kreditkartenabwicklungen ausgeschlossen. Die von Banca d´Italia vorgebrachte Begründung
war der Mangel an Beweisen für das Bestehen eines effektiven Antigeldwäschesystems
im Vatikan. Der Schweizer Brühlhart erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass der
Vatikan erst im Juli die dritte Evaluierungsrunde von Moneyval, einem Organ des Europarates,
mit 9 bestandenen Empfehlungen von 16 erfolgreich überwunden hatte. Deshalb sei der
Vatikanstaat auch, so erinnert Brühlhart weiter, keiner Prozedur oder speziellen Überwachung
im Zusammenhang mit seinen Antigeldwäschemaßnahmen durch Moneyval oder andere internationale
Körperschaften unterzogen worden. Die Zusammenarbeit mit den europäischen Staaten
sei sehr eng, und „kein Staat habe so weitreichende Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung
unternommen wie der Vatikan“.
Rene Brülhart ist seit vergangenem November
der Direktor der Vatikanischen Finanzaufsichtsbehörde und reagierte mit dem Interview
auf die Stellungnahme der italienischen Nationalbank, die diese am Donnerstag auf
ihrer Homepage veröffentlicht hatte und in der sie darauf verweist, dass im Moneyval-Report
keinerlei Beweise dafür zu finden seien, dass tatsächlich effektive Antigeldwäschemaßnahmen
umgesetzt worden seien.
Das Jahr 2012 sei jedoch der Untersuchung und Anpassung
der vatikanischen Gesetzgebung an internationale Normen für Antigeldwäsche und Terrorismusfinanzierung
gewidmet gewesen und „das Resultat”, so der Direktor des AIF, sei gewesen, „dass die
Vollversammlung von Moneyval diese in allen ihren Punkten abgesegnet hat und den Weg
der Anpassung an die internationalen Standards als glaubwürdig und ausreichend angesehen
hat.“ Die Gesetzgebung eines Staates wird den Regeln nach erst dann unter Aufsicht
gestellt, sobald mindestens 10 von 16 der sogenannten core and key-Empfehlungen
nicht erreicht werden, während der Heilige Stuhl 9 Empfehlungen erfolgreich bestanden
hat. Der Vatikan werde dennoch in den kommenden Monaten seine Antigeldwäschemaßnahmen
weiter verbessern, denn, so Brühlhart, die Tätigkeit zur Verhinderung von Geldwäsche
und Terrorfinanzierung sei stets workin progress.