2013-01-05 13:20:48

Ungarn: Verfassungsgericht will Revision des Kirchengesetzes


Das Verfassungsgericht hat die Grundgesetz-Verfügungen zum Kirchengesetz außer Kraft gesetzt. Dabei führt es als Motiv ein Grundrechte-Problem an. Beanstandet wird die unter dem Titel einer Übergangsbestimmung definierte Zuständigkeit des Parlaments für die Rechtsstellung von Religionsgemeinschaften. Die Rechtstellung der Kirchen und ihre staatliche Anerkennung wurde nach den bisherigen Bestimmungen vom Parlament mit einer Zweidrittelmehrheit geregelt und festgelegt. Es wird u.a. vorgeschrieben, auf wie viele Jahre Tätigkeit eine Kirche in Ungarn zurückblicken und wie viele Mitglieder sie für eine Anerkennung haben muss.

Die Venedig-Kommission des Europarats hatte bereits Mitte 2012 in einem Bericht scharfe Kritik am Kirchengesetz geübt. Es sei „überzogen“ und zum Teil von „Willkür“ geprägt, urteilten die Rechtsexperten. Die Kommission empfahl die Ausarbeitung „klarer Kriterien“ für das Anerkennungsverfahren von Religionsgemeinschaften. Gefordert wurde etwa auch die Einrichtung eines unabhängigen Tribunals, dass den Registrierungsprozess und die parlamentarische Entscheidung kontrollieren soll.

Die Richter setzten auch zahlreiche andere Verfügungen des Grundgesetzes außer Kraft. Die zum Teil im Schnellverfahren angenommenen Parlamentsbeschlüsse waren von Mate Szabo, dem Ombudsmann für grundsätzliche Rechte, angefochten worden. Die Richter stellten nun fest, dass die „vorübergehenden“ Gesetze das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit verletzen. Sie könnten zu Interpretationsproblemen führen, und durch sie werde die Einheit und Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates gefährdet.

(kap 05.01.2013 sk)








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