Ein katholischer Priester ist mit seiner Klage gegen seine Gehaltskürzung als Strafmaßnahme
für sexuellen Missbrauch vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gescheitert.
Die vom Rottenburg-Stuttgarter Bischof Gebhard Fürst gegen den Ruhestandsgeistlichen
verhängte 20-prozentige Gehaltskürzung sei eine innerkirchliche Strafmaßnahme und
unterliege damit nicht der Kontrolle eines staatlichen Gerichts, urteilte der VGH
in einer am Freitag in Mannheim veröffentlichten Entscheidung. Das Dienstrecht von
Geistlichen gehöre zum „Kernbereich innergemeinschaftlicher Angelegenheiten der Kirchen“.
Der Gerichtshof bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom
August 2012. Der Priester hatte den Angaben zufolge in den 1960er Jahren Minderjährige
sexuell missbraucht. Eine strafrechtliche Verfolgung war nach Bekanntwerden der Taten
wegen Verjährung nicht mehr möglich. Daher verhängte die Bistumsleitung beginnend
mit August 2011 eine dreijährige Kürzung der Bezüge.