Polen/Ägypten: Verfassung hebelt Religonsfreiheit aus
Die Schlüsselfrage für die Religionsfreiheit im Nahen Osten „ist die Freiheit, die
Religion anzunehmen, aufzugeben oder zu wechseln“, und diese Freiheit wird im Fall
Ägyptens nicht größer, sondern kleiner als unter Mubarak: Das betonte der Leiter der
Missionskommission in der Polnischen Bischofskonferenz und Nordafrika-Referent von
„Kirche in Not“ (KiN), Andrzej Halemba, bei der Vorstellung des KiN-Berichts „Religionsfreiheit
weltweit 2012“ am Dienstag in Brüssel. „Im Falle von Ägypten erleben wir nach dem
,Arabischen Frühling´ eine zunehmende Diskriminierung. Der Verfassungsentwurf erwähnt
nur die Scharia als Rechtsgrundlage. Was aber schlimmer ist: er übergeht die Rechte
aufgrund der Staatsbürgerschaft“, so der Experte. Die Verfassung lege die besondere
Rolle der Al-Azhar-Universität in der Interpretation des Rechtes sowie eine Einschränkung
der Schenkungen zugunsten religiöser Gemeinschaften fest. Sie hebe die Garantie auf,
dass Minderheiten vor Diskriminierung und Umsiedlung geschützt werden, warnte Halemba.