2012-12-08 15:16:19

D: Bundesarbeitsgericht urteilt wieder über ver.di gegen Kirche


Drei Wochen nach dem „Streik-Urteil“ steht das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen wieder auf der Tagesordnung des Bundesarbeitsgerichts. Am kommenden Dienstag verhandelt dessen Erster Senat darüber, inwieweit die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di im Diakonie-Klinikum Schwäbisch Hall Mitglieder werben darf. Der Fall gewinnt vor dem Hintergrund der Urteile des Bundesarbeitsgerichts zur Zulässigkeit von Streiks in Kircheneinrichtungen an Relevanz. Am 20. November hatte der Erste Senat deren „Dritten Weg“ eines einvernehmlichen Interessenausgleichs grundsätzlich bestätigt. Zugleich betonte er jedoch, dass Gewerkschaften in den „Dritten Weg“ organisatorisch eingebunden werden müssten, andernfalls seien auch Arbeitskämpfe zulässig. Für den Fortbestand einer Gewerkschaft sei Mitgliederwerbung unerlässlich, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts.

In dem Verfahren geht es um eine Klage von ver.di gegen das Krankenhaus. Die Dienstleistungsgewerkschaft will dort eine Anschlagtafel anbringen, oder an einer vorhandenen Anschlagtafel einen festen Platz erhalten. Darauf sollen auch ver.di-Mitarbeiter, die keine Angestellten des Klinikums sind, Informationsmaterial anbringen dürfen. Zur Begründung führt die Gewerkschaft die grundgesetzlich geschützte Koalitionsfreiheit an, zu der auch die Mitgliederwerbung gehöre. Das Klinikum beruft sich dagegen auf das ebenfalls grundgesetzlich verbriefte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen. Die Vorinstanzen hatte die ver.di-Klage abgewiesen.

(kna 08.12.2012 sta)







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