Bundeswirtschaftsminister Philip Rösler verteidigt den Dritten Weg, also die besonderen
Regelungen für die Kirchen im Arbeitsrecht. „Der Dritte Weg ist auf jeden Fall mit
den Regeln der sozialen Marktwirtschaft vereinbar“, so Rösler in der aktuellen Ausgabe
der „Zeit“-Beilage „Christ und Welt“. Er betrachte ihn als einen Teil des Subsidiaritätsprinzips,
wo er dazu diene, die verschiedenen Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
auszugleichen. Erst kürzlich hatte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt die Sonderstellung
der Kirchen bestätigt, ein grundsätzliches Streikrecht im Konfliktfall aber eingeräumt,
was es zuvor nicht gegeben hatte.