Großbritannien: Kirchliche Adoptionsvermittlung unter Beschuss
Religion ist nicht ihrem Wesen nach automatisch gemeinnützig. Diese Auffassung vertritt
die für Wohltätigkeitsorganisationen zuständige staatliche Behörde in Großbritannien.
Dies gelte auch für das Christentum und konkret für die anglikanische Staatskirche,
so eine Erklärung der Charity Commission. Hintergrund der Äußerung ist die Auseinandersetzung
mit einer evangelikalen christlichen Gruppierung um den Rechtsstatus als gemeinnützige
Organisation. Am Wochenende hatte auch die letzte von zwölf katholischen Einrichtungen
in England und Wales ihren Rechtsstreit um die Vermittlung von Adoptionen an homosexuelle
Paare verloren. Das zuständige Gericht erklärte, das Vermittlungsbüro Catholic Care
werde seinen Status als Wohlfahrtseinrichtung einbüßen, wenn es nicht auch an gleichgeschlechtliche
Paare Kinder zur Adoption freigebe. Die Charity Commission wertet das Verhalten von
Catholic Care als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Gemäß einem
seit 2007 geltenden Antidiskriminierungsgesetz dürfen Adoptionsvermittler in Großbritannien
keine Unterschiede mehr zwischen heterosexuellen und homosexuellen Paaren machen.