Die bayerische Staatsregierung will die Besoldung kirchlicher Würdenträger im Freistaat
neu regeln. Ein Gesetzentwurf, der am Mittwoch im Landtag eingebracht werden soll,
sieht eine Pauschalzahlung an die katholische und die evangelische Kirche vor. Bisher
erhielten vor allem die katholischen Bischöfe und andere höhere Geistliche ihre Bezüge
einzeln vom Landesamt für Finanzen. Durch das neue Gesetz soll die jährlich überwiesene
Summe um fast zwei Millionen Euro verringert werden. Die Einsparung käme dadurch zustande,
dass sich künftig die katholische Kirche die Versorgung der betreffenden Geistlichen
im Ruhestand mit dem Staat teilt. Mit der Neuordnung würde die Besoldung höherer katholischer
Geistlicher an die schon seit längerem bestehende Praxis staatlicher Pauschalleistungen
für die evangelische Landeskirche angeglichen.