2012-10-08 14:45:11

Synoden-Glossar


RealAudioMP3 Stichworte rund um die Bischofssynode - hier in Kurzform zusammengefasst.

Bischofssynode

Die Bischofssynode ist eine ständige Einrichtung, die am 15. September 1965 von Papst Paul VI. ins Leben gerufen wurde. Damit wurde der Wunsch der Väter des Zweiten Vatikanischen Konzils erfüllt, den positiven Geist, der im Laufe des Konzils entstanden war, fortleben zu lassen. Eine Synode ist ein religiöses Treffen oder eine religiöse Versammlung. Entsandte Bischöfe aus allen Bischofskonferenzen der Welt finden sich mit dem Papst zusammen und tauschen untereinander Informationen und Erfahrungen aus, mit dem gemeinsamen Ziel, geistliche Lösungen zu finden, die überall gültig sein und angewendet werden können. Anders als ein Konzil hat eine Bischofssynode aber keine Entscheidungsbefugnis, sondern nur beratende Funktion. Die Synode kann vom Papst zu einer Generalversammlung, zu einer außerordentlichen Versammlung und zu einer Sonderversammlung zusammengerufen werden. Der Papst nimmt in der Regel auch persönlich an den Sitzungen teil.

Generalrelator

Papst Benedikt XVI. hat den Bischof von Washington, Kardinal Donald William Wuerl, zum Generalrelator für die Bischofssynode zur Neuevangelisierung ernannt. Er ist für die inhaltliche Planung, Organisation und Linie des Bischofstreffens zuständig. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem das Einführungsreferat und die zusammenfassende Zwischenbilanz. Außerdem berät er, gemeinsam mit dem Sondersekretär (in diesem Fall der Erzbischof von Montpellier, Pierre-Marie Carré), über die gemeinsam von den einzelnen Gruppen der Bischöfe aus der Diskussion heraus erarbeiteten Vorschläge und entscheidet darüber, ob sie sich auf der endgültige Liste der Vorschläge aufgenommen werden. Seine Funktion erlischt mit dem Ende der Synode.

Vorsitz

Das Treffen der Bischofssynode findet unter dem Vorsitz des Papstes, der es einberufen hat, statt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass der Papst einen oder mehrere Stellvertreter ernennt, die unverzüglich mit der Bekanntgabe durch ein Päpstliches Schreiben ihren Posten antreten. Bei der aktuellen Synode gibt es vier Delegierte.

Generalsekretär und Rat des Generalsekretariats

Momentan ist Nikola Eterović der Generalsekretär der ständigen Bischofssynode. Unter seiner Federführung bereitet der Rat des Generalsekretariats eine Richtlinie zum Erarbeiten und Entwickeln des Synodenthemas in einem Lineamenta genannten Dokument vor. Außerdem zeichnet er für die Koordinierung der Erstellung des Instrumentum laboris, in dem die Kommentare der Bischöfe zu den vorbereitenden Papieren eingearbeitet werden, sowie die Erstellung des postsynodalen Schreibens verantwortlich. Er ist für den reibungslosen Ablauf der einzelnen Sitzungen, die Versendung der Protokolle sowie die Sammlung und Ordnung der einzelnen Dokumente zuständig.

Experten, Beobachter, Delegierte

Dies sind Personen, die ohne Stimmrecht zur Synode eingeladen werden, um an den Sitzungen in verschiedenen Funktionen teilzunehmen. Darunter fallen:

1. Experten, die mit dem Sondersekretär zusammenarbeiten, um den Abschlussbericht und die Liste der Vorschläge auszuarbeiten. Unter den Experten sind auch Laien und Frauen zugelassen.

2. Beobachter, die an den Synodensitzungen als externe Hörer teilnehmen

3. Brüderliche Delegierte, die Kirchen und kirchliche Gemeinschaften vertreten, welche noch nicht in voller Einheit mit der katholischen Kirche stehen. Bei der laufenden Synode sind das Delegierte von 15 Kirchen.


Beratungsergebnisse und „Nachsynodales Apostolisches Schreiben“

Die Beratungsergebnisse einer Bischofssynode werden in Thesenform dem Papst vorgelegt. Sie sind Basis für das „Nachsynodale Apostolische Schreiben“, das der Papst anschließend verfasst. Der Papst stützt sich auf das Thesenpapier der Synodenteilnehmer, ist aber nicht an dessen Text gebunden. Das Dokument gibt Schwerpunkte für die konkrete pastorale Arbeit der Ortskirchen vor.

(rv/kna 08.10.2012 cs)










All the contents on this site are copyrighted ©.