Stichworte rund um
die Bischofssynode - hier in Kurzform zusammengefasst.
Bischofssynode
Die
Bischofssynode ist eine ständige Einrichtung, die am 15. September 1965 von Papst
Paul VI. ins Leben gerufen wurde. Damit wurde der Wunsch der Väter des Zweiten Vatikanischen
Konzils erfüllt, den positiven Geist, der im Laufe des Konzils entstanden war, fortleben
zu lassen. Eine Synode ist ein religiöses Treffen oder eine religiöse Versammlung.
Entsandte Bischöfe aus allen Bischofskonferenzen der Welt finden sich mit dem Papst
zusammen und tauschen untereinander Informationen und Erfahrungen aus, mit dem gemeinsamen
Ziel, geistliche Lösungen zu finden, die überall gültig sein und angewendet werden
können. Anders als ein Konzil hat eine Bischofssynode aber keine Entscheidungsbefugnis,
sondern nur beratende Funktion. Die Synode kann vom Papst zu einer Generalversammlung,
zu einer außerordentlichen Versammlung und zu einer Sonderversammlung zusammengerufen
werden. Der Papst nimmt in der Regel auch persönlich an den Sitzungen teil.
Generalrelator
Papst
Benedikt XVI. hat den Bischof von Washington, Kardinal Donald William Wuerl, zum Generalrelator
für die Bischofssynode zur Neuevangelisierung ernannt. Er ist für die inhaltliche
Planung, Organisation und Linie des Bischofstreffens zuständig. Zu seinen Aufgaben
gehören unter anderem das Einführungsreferat und die zusammenfassende Zwischenbilanz.
Außerdem berät er, gemeinsam mit dem Sondersekretär (in diesem Fall der Erzbischof
von Montpellier, Pierre-Marie Carré), über die gemeinsam von den einzelnen Gruppen
der Bischöfe aus der Diskussion heraus erarbeiteten Vorschläge und entscheidet darüber,
ob sie sich auf der endgültige Liste der Vorschläge aufgenommen werden. Seine Funktion
erlischt mit dem Ende der Synode.
Vorsitz
Das Treffen
der Bischofssynode findet unter dem Vorsitz des Papstes, der es einberufen hat, statt.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass der Papst einen oder mehrere Stellvertreter
ernennt, die unverzüglich mit der Bekanntgabe durch ein Päpstliches Schreiben ihren
Posten antreten. Bei der aktuellen Synode gibt es vier Delegierte.
Generalsekretär
und Rat des Generalsekretariats
Momentan ist Nikola Eterović der Generalsekretär
der ständigen Bischofssynode. Unter seiner Federführung bereitet der Rat des Generalsekretariats
eine Richtlinie zum Erarbeiten und Entwickeln des Synodenthemas in einem Lineamenta
genannten Dokument vor. Außerdem zeichnet er für die Koordinierung der Erstellung
des Instrumentum laboris, in dem die Kommentare der Bischöfe zu den vorbereitenden
Papieren eingearbeitet werden, sowie die Erstellung des postsynodalen Schreibens verantwortlich.
Er ist für den reibungslosen Ablauf der einzelnen Sitzungen, die Versendung der Protokolle
sowie die Sammlung und Ordnung der einzelnen Dokumente zuständig.
Experten,
Beobachter, Delegierte
Dies sind Personen, die ohne Stimmrecht zur
Synode eingeladen werden, um an den Sitzungen in verschiedenen Funktionen teilzunehmen.
Darunter fallen:
1. Experten, die mit dem Sondersekretär zusammenarbeiten,
um den Abschlussbericht und die Liste der Vorschläge auszuarbeiten. Unter den Experten
sind auch Laien und Frauen zugelassen.
2. Beobachter, die an den Synodensitzungen
als externe Hörer teilnehmen
3. Brüderliche Delegierte, die Kirchen und kirchliche
Gemeinschaften vertreten, welche noch nicht in voller Einheit mit der katholischen
Kirche stehen. Bei der laufenden Synode sind das Delegierte von 15 Kirchen.
Beratungsergebnisse
und „Nachsynodales Apostolisches Schreiben“
Die Beratungsergebnisse
einer Bischofssynode werden in Thesenform dem Papst vorgelegt. Sie sind Basis für
das „Nachsynodale Apostolische Schreiben“, das der Papst anschließend verfasst. Der
Papst stützt sich auf das Thesenpapier der Synodenteilnehmer, ist aber nicht an dessen
Text gebunden. Das Dokument gibt Schwerpunkte für die konkrete pastorale Arbeit der
Ortskirchen vor.