2012-10-04 15:15:26

Kreuzfeuer: Kirchensteuer im Vergleich


RealAudioMP3 Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist. Ach ja – und die Kirche hätte dann gerne auch noch ihren Anteil, die Kirchensteuer. Radio Vatikan stellt die Modelle der Kirchenfinanzierung in verschiedenen Ländern Europas vor und fragt: Welches System ist eigentlich besser? Eine Übersicht von Stefan Kempis.


Wer zur Kirche gehören will, muss auch Kirchensteuer zahlen: Eigentlich ein ganz banaler Satz, der Ende September auch vom deutschen Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde. Bei der Kirchensteuer geht es um Solidarität, erklärte Erzbischof Robert Zollitsch, der die Deutsche Bischofskonferenz leitet: Wer zur katholischen Kirche gehöre, der leiste auch einen finanziellen Beitrag. Wer hingegen unsolidarisch sei, der verabschiede sich aus der Gemeinschaft der Glaubenden. Die Solidarität der Glaubenden ist laut Zollitsch auch deshalb unverzichtbar, weil fast zwei Drittel der deutschen Katholiken gar keine Kirchensteuer zahlen müssen: Arbeitslose, Rentner, Kinder und alle Personen, die kein eigenes Einkommen beziehen.

Wir gehen in dieser Sendung davon aus: Die Kirche darf Steuern erheben, einen Mitgliedsbeitrag sozusagen. Und wir stellen, stattdessen, die Systemfrage: Was ist denn das beste, auch das gerechteste Kirchenfinanzierungs-System? Darüber zerbrachen sich in diesen Tagen auf einer Konferenz in Graz Experten die Köpfe. Klar wurde sofort: So verschieden sich Europas Staaten in ihrer Identität und Tradition entwickelt haben, so unterschiedlich sind auch ihre Kirchenfinanzierungsmodelle ausgestaltet. Der Grazer Kirchengeschichtler Gerhard Hartmann lobte das deutsche System, wo die Kirchensteuer als sogenannte „Annexsteuer“ erhoben wird, als etwa achtprozentiger Zuschlag zur Lohn- und Einkommenssteuer:

„Die Vorteile des deutschen Kirchensteuersystems liegen vor allem in der Tatsache begründet, dass die Mitglieder der Kirchen selbst es sind, die die Kirchen finanzieren, und nicht der Staat! Das ist der eminente Punkt. Damit kommt man auch den Forderungen des kanonischen Rechtes nach: Dort steht, dass die Gläubigen ihre Kirche finanzieren sollen.“

Zweiter großer Vorteil der Kirchensteuer, deutsches Modell, ist aus Hartmanns Sicht ihre Anbindung an die Lohn- und Einkommenssteuer:

„Das heißt, es wird ein hohes Mass an Leistungsgerechtigkeit gewährleistet. Jeder wird nur nach seinem Einkommen bzw. Vermögen zu einer Steuer herangezogen.“

Und als dritten Glanzpunkt des deutschen Modells nennt der Kirchenhistoriker die Unabhängigkeit, die die Kirchensteuer den Kirchen gebe.

„Denn de jure sind es die Kirchen selber, die die Steuern eintreiben. Allerdings haben sie in einer Art Dienstleistungsvertrag den Staat gegen Entgelt beauftragt, dies zu tun. Dies wird meistens nicht richtig gesehen; viele glauben, der Staat hebt das ein. Das stimmt nicht, de jure hebt die Kirche das ein: Sie ist es auch, die das Geld direkt bekommt und direkt verwaltet.“

Deutsches System hat viele Vorteile

Soweit die Vorteile. Allerdings sieht Hartmann auch einen großen Schwachpunkt des deutschen Modells: Der Staat bekomme dafür, dass er die Steuer für die Kirchen einzieht, drei Prozent der eingehobenen Summe – das sei ein viel zu hohes Entgelt. Und Hartmann ist auch skeptisch, was die Position der deutschen Bischöfe in einem neuen Dekret betrifft, das mit Rom abgestimmt wurde: dass nämlich jemand, der aus der Kirche in Deutschland austritt, damit seine Rechte in der Kirche verliert.

„Es muss von seiten der Kirche noch einmal überlegt werden, ob die jetzige Position – trotz dieser Erklärung der deutschen Bischöfe usw. – nicht doch noch ein gewisses Hintertürchen offenhält, weil die Taufe doch ein unauslöschliches Zeichen setzt. Wenn man im innerkirchlichen Rechtsbereich sagt: Wer austritt, der ist wirklich ausgetreten, (dann gebe ich zu bedenken:) Die Mitgliedschaft ruht quasi, aber weil der Betreffende ja getauft ist, ist er jederzeit bei einer entsprechenden Willenserklärung wieder drin.“

Natürlich sei ein Ausgetretener nicht Mitglied der Kirche, in dieser Rechtsauffassung hätten die deutschen Bischöfe sicher recht.

„Aber es bedarf keines besonderen formalen Aktes mehr, außer dass er eben den Willen erklärt, wieder beizutreten. Er muss ja nicht mehr getauft werden.“

Auch ein amerikanischer Kirchenrechts-Experte, der die Apostolische Signatur des Vatikans berät, also das höchste Kirchengericht, spricht wie Hartmann von einigen „sehr ernsten Fragen über die Gerechtigkeit gegenüber den Gläubigen“, wenn Ausgetretenen in Deutschland nicht die Exkommunikation, aber sehr wohl faktisch „die Konsequenzen der Exkommunikation angedroht“ würden. Edward Peters verweist darauf, dass Exkommunikation heutzutage „nur noch bei schwersten kirchlichen Vergehen“ eingesetzt werde: Abtreibung, Hostienschändung, Weihemissbrauch. Die Entscheidung der deutschen Kirche, die Sakramente und die kirchliche Beerdigung jenen zu verweigern, die keine Kirchensteuer bezahlen, erfordere weiteres Nachdenken, die Angelegenheit sei sehr „komplex“.

Italienisches Modell funktioniert wie bei einer Parlamentswahl

Licht und Schatten also beim deutschen Kirchensteuermodell. Wäre da vielleicht das italienische Modell eine Alternative? Es heißt „otto per mille“ und sieht vor, dass die Bürger bei ihrer jährlichen Steuererklärung selbst bestimmen können, ob sie acht Promille ihrer Einkommenssteuer für soziale und humanitäre oder religiöse und karitative Zwecke zur Verfügung stellen wollen. Michael Mitterhofer, Kirchenrechtler aus Bozen in Südtirol/Italien, erklärt:

„Diese Steuer wird sowieso gezahlt – die Bürger können nun entscheiden, ob dieser Anteil an den Staat selber geht, an die katholische Kirche, an die jüdische Kultusgemeinde, an die evangelisch-lutherische Kirche in Italien, an die Gemeinschaft der Waldenser, die Pfingstbewegung. Der Bürger entscheidet also, wohin die 0,8 Prozent der Einkommenssteuer des gesamten Aufkommens gehen.“

Eine nur indirekte staatliche Kirchenfinanzierung. Es ist wie bei einer Wahl, findet Mitterhofer:

„Ein Beispiel: Im Parlament sind hundert Sitze zu vergeben. An der Wahl beteiligen sich ca. 43 Prozent. Diese 43 Prozent bestimmen, wem und in welchem Ausmaß prozentuell nun dieses gesamte Aufkommen zugewiesen wird. Wenn man nichts ankreuzt, ist das wie bei einer Wahl: Wer nicht wählen geht, der hat von einer Möglichkeit nicht Gebrauch gemacht. Die Aufteilung erfolgt immer auf das gesamte Steueraufkommen hin, da wird nicht unterschieden: Soundsoviele Prozent haben nicht gewählt, also ziehen wir das ab... So ist das eben nicht!“

„Otto per mille“ – ein Modell auch für Deutschland? Hartmann sagt Nein:

„Das ist nicht übertragbar, aus verschiedenen verfassungsrechtlichen und politischen Gründen. Wenn man das in Deutschland oder in Österreich einführen wollte, dann müsste eine neue Steuer als solche eingeführt werden, die alle betrifft. In Deutschland gehören aber vierzig Prozent keiner Kirche an, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist – die würden sich aufregen! Das ist politisch nicht durchsetzbar.“

Hartmanns Kollege Rudolf Höfer sieht das anders – zumindest mit Blick auf Österreich. Auch Höfer ist Kirchenhistoriker in Graz. Er sagt:

„Also, ich könnte mir vorstellen, dass man das italienische Modell nimmt (oder das ungarische, oder ein Mischmodell), wo man also ein oder zwei Prozent einer Konfession, aber auch einem staatlichen Fonds zuweisen kann. Damit niemand, der das nicht möchte, irgendeine Religionsangelegenheit finanzieren muss.“

Auch Bischof Klaus Küng von Sankt Pölten sei für das italienische Modell.

„Es hätte einen Sinn und einen Vorteil, die Konfessionszugehörigkeit überhaupt finanziell zu entkoppeln, indem ein staatlicher Kulturbeitrag von jedem eingefordert wird. Es wäre die Wiederherstellung einer Gleichbehandlung.“

Höfer kritisiert das österreichische Modell des Kirchenbeitrags: Es besteht darin, dass die Bistümer, jedes für sich, von ihren Gläubigen einen Beitrag erheben. Dieses System stamme aus der NS-Zeit und sei der Kirche in dieser Form aufgezwungen worden.

„In der Praxis hat die derzeitige Kirchenbeitrags-Einhebung nicht nach staatlichen Gesichtspunkten steuerliche Gerechtigkeit zur Grundlage; stattdessen werden zur Veranlagung auch niedrigste Einkommen herangezogen, die bei einer staatlichen, an eine Steuerleistung gekoppelte Einhebung nicht mehr registriert würden.“

Außerdem würden für die Handhabung des Systems durchschnittlich acht bis neun Prozent des Kirchenbeitragaufkommens verwendet. Für Höfer eindeutig ein zu hoher Betrag. Würde es eine Einhebung durch den Staat geben, könnte man hier sicher ein deutliches Einsparungspotenzial erzielen, sagt er. Es sei auch nicht einzusehen, dass jede österreichische Diözese einen eigenen Verwaltungsapparat zur Einhebung des Beitrags betreibe. Und auch die Verfahren bei Klagen und Exekutionen seien sehr aufwendig.

„Ich sehe einen direkten Zusammenhang zwischen dem Kirchenbeitrags-System und den Kirchenaustritten, weil im Vergleich zu Deutschland die monatliche Abbuchung im Zuge des Steuereinzuges dem Einzelnen kaum auffällt, während es hier in Österreich manchmal doch ein massiver Schritt ist, der als Forderung daherkommt!“

Österreich: Direkte Steuererhebung ist teuer

Höfers Kritik will die Leiterin der Kirchenbeitragsstelle im Bistum Graz-Seckau, Hertha Ferk, so nicht stehenlassen. Das direkte Einheben des Beitrags durch die Kirche bringe doch die Möglichkeit zum Kontakt mit den Menschen mit sich: Auch das sei „Seelsorge“. Und es rechtfertige, sogar, die höheren Einhebungskosten.

„Man muss immer sehen, wie sich die Einhebungskosten zusammensetzen. Im Zuge unserer Einhebung wird auch immer etwas mehr gemacht, als nur der Erlagschein versendet; es wird auch jeder Kontakt als Chance genutzt, mit den Menschen über die Kirche ins Gespräch zu kommen und eine Vermittlerrolle in Richtung Pastoral zu sein.“

Ein „modernes Seelsorgemittel“, so Frau Ferk wörtlich. Ihr Argument: Jedem Zahlschein lägen Informationen rund um die Kirche bei, und darüberhinaus gebe es viele persönliche Gespräche. Aber ist das deutsche System nicht effizienter als das österreichische?

„Das sehe ich nicht so, weil ich dann nicht die Chance hätte, mit den Katholiken direkt in Kontakt zu sein und eine individuelle Lösung zur Höhe des Kirchenbeitrags zu finden.“

Was nicht heißt, dass diese „indivuelle Lösung“ à la Österreich nicht auch ein dorniger Prozess sein kann. Bis hin zu einem Prozess. Aber:

„Bevor es zu Klagen und Exekutionen kommt, werden viele Schritte gesetzt, um mit den Betroffenen persönlichen Kontakt herzustellen und zu ergründen, weshalb auf die Erlagscheine nicht reagiert wird. Erst nach Klagszusendungen reagieren viele Personen, und dann sind wir immer um eine gute Lösung bemüht; wir achten darauf, nach vorn zu schauen und die Leute nicht zu vergrämen.“

Den Rufen nach einer Harmonisierung der Kirchenbeitragseinhebung in Österreich stimmt Frau Ferk zu. Immerhin gebe es jetzt eine einzige österreichweite Kirchenbeitragsordnung, wenn auch noch mit neun verschiedene Anhängen.

„Die wurden aber in den letzten Jahren sukzessive harmonisiert.“

Österreichs Kirche bereitet sich vor auf einen starken Rückgang vor beim Kirchenbeitrag: Der muss demnächst kommen. Aus demographischen Gründen. Wegen der Abwanderung aus Österreich. Und, last but not least, auch wegen der Austritte. Trotzdem bleibt der Kirchenbeitrag aus Ferks Sicht eine gute Idee:

„Man muss ja sehen, was man mit dem Geld alles machen kann: Man kann zum Beispiel die Infrastruktur der Pfarren erhalten; wir sind nicht abhängig vom Staat...“

Kontrovers: das Schweizer Modell

Ein ganz anderes, und ziemlich umstrittenes, Kirchenbeitragsmodell hat die Schweiz. Es ruht auf einer Doppelstruktur, erklärt der Luzerner Kirchengeschichtler Markus Ries:

„Aus den zivilen Gemeinden ausgelagerte öffentlich-rechtliche Kirchgemeinden sind dort Körperschaften öffentlichen Rechts – sie setzen jeweils die lokale Kirchensteuer fest und nehmen diese auch ein. Die Kirchgemeinden agieren unabhängig von der kirchlichen Diözesanleitung, und aus ihren Töpfen werden dann Pfarren und indirekt auch die Bischofshaushalte finanziert. Sie sind – wie die zivilen Gemeinden auch – demokratisch organisiert.“

Und hier fängt dann oft auch der Krach an. Der Professor aus Luzern nennt das eine „Binnenpluralisierung“: Meist gebe es zwischen den Kirchgemeinden und den Diözesen ja Übereinstimmung. Aber: Bei Konflikten könnten die Kirchgemeinden bzw. die übergeordneten Landeskirchen und die Zentralkonferenz „sogar den Bischöfen den Geldhahn zudrehen“. Das ist das eine. Das andere ist:

„Es gibt eine Gruppe von Personen, die sehr kirchlich gesinnt und loyal zum Bischof sind, die aber nicht akzeptieren wollen, was die Mehrheit in den Kirchgemeinden beschließt. Deshalb möchten sie aus den Kirchgemeinden austreten – und damit das Recht zum Kirchenaustritt, wie es im staatlichen Recht eben gewährleistet ist, in Anspruch nehmen. Sie wollen nur mehr der sakralen Seite zugehören und erklären sich auch bereit zu freiwilligen Beiträgen an den Bischof.“

Nun hat das schweizerische Bundesgericht dieses Jahr entschieden, dass so etwas möglich sei – zum Erschrecken vieler.

„Denn wenn das Schule machen würde, kämen dadurch die lokalen Kirchgemeinden in Bedrängnis! Wer sein ganzes Geld dem Bischof schickt, der sorgt ja dann nicht mehr für die Gehälter in seiner Pfarrei, für den Unterhalt der Pfarrkirchen und anderer Gebäude... Das würde allerdings große Schwierigkeiten schaffen.“

Boulevardmedien fragten in der Schweiz schon, ob künftig Kinder nur noch gegen Bares getauft würden, so Ries. Bei allen Unterschieden: Sooo weit ist diese Debatte gar nicht von der in Deutschland entfernt. Ries sieht das Schweizer Kirchenbeitragssystem unter starkem Druck – u.a. wegen der wachsenden Kirchendistanzierung und der Zahl der Austritte. Aber einige sinnen nach seiner Darstellung schon auf Abhilfe:

„Es gibt ja große Kirchgemeinden, z.B. Basel, mit mehreren Pfarreien und mehreren Pfarrkirchen in ihrem Innern. Und wenn jetzt die Mittel nicht mehr reichen, all diese Pfarrkirchen zu unterhalten, dann gibt in der Kirchgemeinde selber schon die Diskussion: Welche Pfarrkirchen behalten wir – und was machen wir mit den anderen? Das ist aktuelle Realität heute.“

Doch die meisten Kirchgemeinden blickten gerade einmal bis zu ihrem eigenen Kirchturm und nicht darüber hinaus, kritisiert Ries.

Problematisch am Schweizer Modell ist aus seiner Sicht, dass auch Unternehmen - als juristische Person - Kirchensteuer zahlen müssen. Diese Bestimmung werde sich nicht mehr lange halten lassen. Doch wenn sie wegfällt, dann wird der Kirche viel Geld entgehen:

„Immerhin an die hundert Millionen (Franken). Das ist eben kantonal sehr unterschiedlich – auch die Hebesätze sind kantonal unterschiedlich -, und dann ist es so, dass es die Kirchensteuerpflicht für juristische Personen überhaupt nur noch in der Hälfte der Kantone gibt.“

Angesichts der wachsenden Distanzierung von der Kirche komme mittlerweile schon der Großteil der Kirchensteuer von Menschen, die der Kirche relativ distanziert gegenüber stehen. Das sei eine „Zeitbombe“, so der Kirchenhistoriker. Er glaubt deswegen nicht, dass das derzeitige System noch zwei Generationen überleben werde. Wäre also das italienische Modell, von dem wir oben schon mal sprachen, also „otto per mille“, ein Modell für die Eidgenossen?

„Es gibt durchaus Anhänger, die denken, das wäre für uns auch ein Weg. Aber insgesamt rechne ich nicht damit, dass so etwas Platz greifen könnte, auch angesichts der großen Unterschiede von Kanton zu Kanton.“

Belgien: Lieber ein problematisches Beitragssystem als gar keines...

Dass ein problembehaftetes Kirchenbeitragsystem aber immer noch besser sein kann als gar keines, machte der belgische Kirchenhistoriker Jan De Maeyer deutlich. Belgien kenne kein entsprechendes Kirchenbeitragssystem. Die Kirchen würden über verschiedene rechtliche Konstruktionen direkt oder indirekt vom Staat finanziert. Das System sei sehr komplex, so Maeyer, und die Kirche habe relativ weniger Spielraum als in anderen Staaten. Ständige Verhandlungen mit staatlichen Behörden zur Finanzierung kirchlicher Institutionen und Vorhaben seien notwendig. Dazu komme, dass die Gläubigen daran gewöhnt seien, dass ja der Staat für ihre Kirche aufkommt. Maeyer ist deswegen sehr skeptisch, dass die Gläubigen selbst für die Kirchenfinanzierung aufkommen würden. Die vorherrschende Mentalität stehe dem entgegen.

Wer hat die effizienteste, wer hat die gerechteste Kirchensteuer? Diese Frage konnten wir heute nicht lösen. Der Wettstreit der Systeme geht weiter.

(rv 04.10.2012 sk)









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