Gebt dem Kaiser, was
des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist. Ach ja – und die Kirche hätte dann gerne
auch noch ihren Anteil, die Kirchensteuer. Radio Vatikan stellt die Modelle der Kirchenfinanzierung
in verschiedenen Ländern Europas vor und fragt: Welches System ist eigentlich besser?
Eine Übersicht von Stefan Kempis.
Wer zur Kirche gehören will, muss auch
Kirchensteuer zahlen: Eigentlich ein ganz banaler Satz, der Ende September auch vom
deutschen Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde. Bei der Kirchensteuer geht es
um Solidarität, erklärte Erzbischof Robert Zollitsch, der die Deutsche Bischofskonferenz
leitet: Wer zur katholischen Kirche gehöre, der leiste auch einen finanziellen Beitrag.
Wer hingegen unsolidarisch sei, der verabschiede sich aus der Gemeinschaft der Glaubenden.
Die Solidarität der Glaubenden ist laut Zollitsch auch deshalb unverzichtbar, weil
fast zwei Drittel der deutschen Katholiken gar keine Kirchensteuer zahlen müssen:
Arbeitslose, Rentner, Kinder und alle Personen, die kein eigenes Einkommen beziehen.
Wir gehen in dieser Sendung davon aus: Die Kirche darf Steuern erheben,
einen Mitgliedsbeitrag sozusagen. Und wir stellen, stattdessen, die Systemfrage: Was
ist denn das beste, auch das gerechteste Kirchenfinanzierungs-System? Darüber zerbrachen
sich in diesen Tagen auf einer Konferenz in Graz Experten die Köpfe. Klar wurde sofort:
So verschieden sich Europas Staaten in ihrer Identität und Tradition entwickelt haben,
so unterschiedlich sind auch ihre Kirchenfinanzierungsmodelle ausgestaltet. Der Grazer
Kirchengeschichtler Gerhard Hartmann lobte das deutsche System, wo die Kirchensteuer
als sogenannte „Annexsteuer“ erhoben wird, als etwa achtprozentiger Zuschlag zur Lohn-
und Einkommenssteuer:
„Die Vorteile des deutschen Kirchensteuersystems liegen
vor allem in der Tatsache begründet, dass die Mitglieder der Kirchen selbst es sind,
die die Kirchen finanzieren, und nicht der Staat! Das ist der eminente Punkt. Damit
kommt man auch den Forderungen des kanonischen Rechtes nach: Dort steht, dass die
Gläubigen ihre Kirche finanzieren sollen.“
Zweiter großer Vorteil der Kirchensteuer,
deutsches Modell, ist aus Hartmanns Sicht ihre Anbindung an die Lohn- und Einkommenssteuer:
„Das
heißt, es wird ein hohes Mass an Leistungsgerechtigkeit gewährleistet. Jeder wird
nur nach seinem Einkommen bzw. Vermögen zu einer Steuer herangezogen.“
Und
als dritten Glanzpunkt des deutschen Modells nennt der Kirchenhistoriker die Unabhängigkeit,
die die Kirchensteuer den Kirchen gebe.
„Denn de jure sind es die Kirchen
selber, die die Steuern eintreiben. Allerdings haben sie in einer Art Dienstleistungsvertrag
den Staat gegen Entgelt beauftragt, dies zu tun. Dies wird meistens nicht richtig
gesehen; viele glauben, der Staat hebt das ein. Das stimmt nicht, de jure hebt die
Kirche das ein: Sie ist es auch, die das Geld direkt bekommt und direkt verwaltet.“
Deutsches
System hat viele Vorteile
Soweit die Vorteile. Allerdings sieht Hartmann
auch einen großen Schwachpunkt des deutschen Modells: Der Staat bekomme dafür, dass
er die Steuer für die Kirchen einzieht, drei Prozent der eingehobenen Summe – das
sei ein viel zu hohes Entgelt. Und Hartmann ist auch skeptisch, was die Position der
deutschen Bischöfe in einem neuen Dekret betrifft, das mit Rom abgestimmt wurde: dass
nämlich jemand, der aus der Kirche in Deutschland austritt, damit seine Rechte in
der Kirche verliert.
„Es muss von seiten der Kirche noch einmal überlegt
werden, ob die jetzige Position – trotz dieser Erklärung der deutschen Bischöfe usw.
– nicht doch noch ein gewisses Hintertürchen offenhält, weil die Taufe doch ein unauslöschliches
Zeichen setzt. Wenn man im innerkirchlichen Rechtsbereich sagt: Wer austritt, der
ist wirklich ausgetreten, (dann gebe ich zu bedenken:) Die Mitgliedschaft ruht quasi,
aber weil der Betreffende ja getauft ist, ist er jederzeit bei einer entsprechenden
Willenserklärung wieder drin.“
Natürlich sei ein Ausgetretener nicht Mitglied
der Kirche, in dieser Rechtsauffassung hätten die deutschen Bischöfe sicher recht.
„Aber
es bedarf keines besonderen formalen Aktes mehr, außer dass er eben den Willen erklärt,
wieder beizutreten. Er muss ja nicht mehr getauft werden.“
Auch ein amerikanischer
Kirchenrechts-Experte, der die Apostolische Signatur des Vatikans berät, also das
höchste Kirchengericht, spricht wie Hartmann von einigen „sehr ernsten Fragen über
die Gerechtigkeit gegenüber den Gläubigen“, wenn Ausgetretenen in Deutschland nicht
die Exkommunikation, aber sehr wohl faktisch „die Konsequenzen der Exkommunikation
angedroht“ würden. Edward Peters verweist darauf, dass Exkommunikation heutzutage
„nur noch bei schwersten kirchlichen Vergehen“ eingesetzt werde: Abtreibung, Hostienschändung,
Weihemissbrauch. Die Entscheidung der deutschen Kirche, die Sakramente und die kirchliche
Beerdigung jenen zu verweigern, die keine Kirchensteuer bezahlen, erfordere weiteres
Nachdenken, die Angelegenheit sei sehr „komplex“.
Italienisches Modell
funktioniert wie bei einer Parlamentswahl
Licht und Schatten also beim
deutschen Kirchensteuermodell. Wäre da vielleicht das italienische Modell eine
Alternative? Es heißt „otto per mille“ und sieht vor, dass die Bürger bei ihrer jährlichen
Steuererklärung selbst bestimmen können, ob sie acht Promille ihrer Einkommenssteuer
für soziale und humanitäre oder religiöse und karitative Zwecke zur Verfügung stellen
wollen. Michael Mitterhofer, Kirchenrechtler aus Bozen in Südtirol/Italien, erklärt:
„Diese
Steuer wird sowieso gezahlt – die Bürger können nun entscheiden, ob dieser Anteil
an den Staat selber geht, an die katholische Kirche, an die jüdische Kultusgemeinde,
an die evangelisch-lutherische Kirche in Italien, an die Gemeinschaft der Waldenser,
die Pfingstbewegung. Der Bürger entscheidet also, wohin die 0,8 Prozent der Einkommenssteuer
des gesamten Aufkommens gehen.“
Eine nur indirekte staatliche Kirchenfinanzierung.
Es ist wie bei einer Wahl, findet Mitterhofer:
„Ein Beispiel: Im Parlament
sind hundert Sitze zu vergeben. An der Wahl beteiligen sich ca. 43 Prozent. Diese
43 Prozent bestimmen, wem und in welchem Ausmaß prozentuell nun dieses gesamte Aufkommen
zugewiesen wird. Wenn man nichts ankreuzt, ist das wie bei einer Wahl: Wer nicht wählen
geht, der hat von einer Möglichkeit nicht Gebrauch gemacht. Die Aufteilung erfolgt
immer auf das gesamte Steueraufkommen hin, da wird nicht unterschieden: Soundsoviele
Prozent haben nicht gewählt, also ziehen wir das ab... So ist das eben nicht!“
„Otto
per mille“ – ein Modell auch für Deutschland? Hartmann sagt Nein:
„Das ist
nicht übertragbar, aus verschiedenen verfassungsrechtlichen und politischen Gründen.
Wenn man das in Deutschland oder in Österreich einführen wollte, dann müsste eine
neue Steuer als solche eingeführt werden, die alle betrifft. In Deutschland gehören
aber vierzig Prozent keiner Kirche an, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist
– die würden sich aufregen! Das ist politisch nicht durchsetzbar.“
Hartmanns
Kollege Rudolf Höfer sieht das anders – zumindest mit Blick auf Österreich. Auch Höfer
ist Kirchenhistoriker in Graz. Er sagt:
„Also, ich könnte mir vorstellen,
dass man das italienische Modell nimmt (oder das ungarische, oder ein Mischmodell),
wo man also ein oder zwei Prozent einer Konfession, aber auch einem staatlichen Fonds
zuweisen kann. Damit niemand, der das nicht möchte, irgendeine Religionsangelegenheit
finanzieren muss.“
Auch Bischof Klaus Küng von Sankt Pölten sei für das
italienische Modell.
„Es hätte einen Sinn und einen Vorteil, die Konfessionszugehörigkeit
überhaupt finanziell zu entkoppeln, indem ein staatlicher Kulturbeitrag von jedem
eingefordert wird. Es wäre die Wiederherstellung einer Gleichbehandlung.“
Höfer
kritisiert das österreichische Modell des Kirchenbeitrags: Es besteht darin, dass
die Bistümer, jedes für sich, von ihren Gläubigen einen Beitrag erheben. Dieses System
stamme aus der NS-Zeit und sei der Kirche in dieser Form aufgezwungen worden.
„In
der Praxis hat die derzeitige Kirchenbeitrags-Einhebung nicht nach staatlichen Gesichtspunkten
steuerliche Gerechtigkeit zur Grundlage; stattdessen werden zur Veranlagung auch niedrigste
Einkommen herangezogen, die bei einer staatlichen, an eine Steuerleistung gekoppelte
Einhebung nicht mehr registriert würden.“
Außerdem würden für die Handhabung
des Systems durchschnittlich acht bis neun Prozent des Kirchenbeitragaufkommens verwendet.
Für Höfer eindeutig ein zu hoher Betrag. Würde es eine Einhebung durch den Staat geben,
könnte man hier sicher ein deutliches Einsparungspotenzial erzielen, sagt er. Es sei
auch nicht einzusehen, dass jede österreichische Diözese einen eigenen Verwaltungsapparat
zur Einhebung des Beitrags betreibe. Und auch die Verfahren bei Klagen und Exekutionen
seien sehr aufwendig.
„Ich sehe einen direkten Zusammenhang zwischen dem
Kirchenbeitrags-System und den Kirchenaustritten, weil im Vergleich zu Deutschland
die monatliche Abbuchung im Zuge des Steuereinzuges dem Einzelnen kaum auffällt, während
es hier in Österreich manchmal doch ein massiver Schritt ist, der als Forderung daherkommt!“
Österreich:
Direkte Steuererhebung ist teuer
Höfers Kritik will die Leiterin der
Kirchenbeitragsstelle im Bistum Graz-Seckau, Hertha Ferk, so nicht stehenlassen. Das
direkte Einheben des Beitrags durch die Kirche bringe doch die Möglichkeit zum Kontakt
mit den Menschen mit sich: Auch das sei „Seelsorge“. Und es rechtfertige, sogar, die
höheren Einhebungskosten.
„Man muss immer sehen, wie sich die Einhebungskosten
zusammensetzen. Im Zuge unserer Einhebung wird auch immer etwas
mehr gemacht, als nur der Erlagschein versendet; es wird auch jeder Kontakt als Chance
genutzt, mit den Menschen über die Kirche ins Gespräch zu kommen und eine Vermittlerrolle
in Richtung Pastoral zu sein.“
Ein „modernes Seelsorgemittel“, so Frau
Ferk wörtlich. Ihr Argument: Jedem Zahlschein lägen Informationen rund um die Kirche
bei, und darüberhinaus gebe es viele persönliche Gespräche. Aber ist das deutsche
System nicht effizienter als das österreichische?
„Das sehe ich nicht so,
weil ich dann nicht die Chance hätte, mit den Katholiken direkt in Kontakt zu sein
und eine individuelle Lösung zur Höhe des Kirchenbeitrags zu finden.“
Was
nicht heißt, dass diese „indivuelle Lösung“ à la Österreich nicht auch ein dorniger
Prozess sein kann. Bis hin zu einem Prozess. Aber:
„Bevor es zu Klagen und
Exekutionen kommt, werden viele Schritte gesetzt, um mit den Betroffenen persönlichen
Kontakt herzustellen und zu ergründen, weshalb auf die Erlagscheine nicht reagiert
wird. Erst nach Klagszusendungen reagieren viele Personen, und dann sind wir immer
um eine gute Lösung bemüht; wir achten darauf, nach vorn zu schauen und die Leute
nicht zu vergrämen.“
Den Rufen nach einer Harmonisierung der Kirchenbeitragseinhebung
in Österreich stimmt Frau Ferk zu. Immerhin gebe es jetzt eine einzige österreichweite
Kirchenbeitragsordnung, wenn auch noch mit neun verschiedene Anhängen.
„Die
wurden aber in den letzten Jahren sukzessive harmonisiert.“
Österreichs
Kirche bereitet sich vor auf einen starken Rückgang vor beim Kirchenbeitrag: Der muss
demnächst kommen. Aus demographischen Gründen. Wegen der Abwanderung aus Österreich.
Und, last but not least, auch wegen der Austritte. Trotzdem bleibt der Kirchenbeitrag
aus Ferks Sicht eine gute Idee:
„Man muss ja sehen, was man mit dem Geld
alles machen kann: Man kann zum Beispiel die Infrastruktur der Pfarren erhalten; wir
sind nicht abhängig vom Staat...“
Kontrovers: das Schweizer Modell
Ein
ganz anderes, und ziemlich umstrittenes, Kirchenbeitragsmodell hat die Schweiz. Es
ruht auf einer Doppelstruktur, erklärt der Luzerner Kirchengeschichtler Markus Ries:
„Aus
den zivilen Gemeinden ausgelagerte öffentlich-rechtliche Kirchgemeinden sind dort
Körperschaften öffentlichen Rechts – sie setzen jeweils die lokale Kirchensteuer fest
und nehmen diese auch ein. Die Kirchgemeinden agieren unabhängig von der kirchlichen
Diözesanleitung, und aus ihren Töpfen werden dann Pfarren und indirekt auch die Bischofshaushalte
finanziert. Sie sind – wie die zivilen Gemeinden auch – demokratisch organisiert.“
Und
hier fängt dann oft auch der Krach an. Der Professor aus Luzern nennt das eine „Binnenpluralisierung“:
Meist gebe es zwischen den Kirchgemeinden und den Diözesen ja Übereinstimmung. Aber:
Bei Konflikten könnten die Kirchgemeinden bzw. die übergeordneten Landeskirchen und
die Zentralkonferenz „sogar den Bischöfen den Geldhahn zudrehen“. Das ist das eine.
Das andere ist:
„Es gibt eine Gruppe von Personen, die sehr kirchlich gesinnt
und loyal zum Bischof sind, die aber nicht akzeptieren wollen, was die Mehrheit in
den Kirchgemeinden beschließt. Deshalb möchten sie aus den Kirchgemeinden austreten
– und damit das Recht zum Kirchenaustritt, wie es im staatlichen Recht eben gewährleistet
ist, in Anspruch nehmen. Sie wollen nur mehr der sakralen Seite zugehören und erklären
sich auch bereit zu freiwilligen Beiträgen an den Bischof.“
Nun hat das
schweizerische Bundesgericht dieses Jahr entschieden, dass so etwas möglich sei –
zum Erschrecken vieler.
„Denn wenn das Schule machen würde, kämen dadurch
die lokalen Kirchgemeinden in Bedrängnis! Wer sein ganzes Geld dem Bischof schickt,
der sorgt ja dann nicht mehr für die Gehälter in seiner Pfarrei, für den Unterhalt
der Pfarrkirchen und anderer Gebäude... Das würde allerdings große Schwierigkeiten
schaffen.“
Boulevardmedien fragten in der Schweiz schon, ob künftig Kinder
nur noch gegen Bares getauft würden, so Ries. Bei allen Unterschieden: Sooo weit ist
diese Debatte gar nicht von der in Deutschland entfernt. Ries sieht das Schweizer
Kirchenbeitragssystem unter starkem Druck – u.a. wegen der wachsenden Kirchendistanzierung
und der Zahl der Austritte. Aber einige sinnen nach seiner Darstellung schon auf Abhilfe:
„Es
gibt ja große Kirchgemeinden, z.B. Basel, mit mehreren Pfarreien und mehreren Pfarrkirchen
in ihrem Innern. Und wenn jetzt die Mittel nicht mehr reichen, all diese Pfarrkirchen
zu unterhalten, dann gibt in der Kirchgemeinde selber schon die Diskussion: Welche
Pfarrkirchen behalten wir – und was machen wir mit den anderen? Das ist aktuelle Realität
heute.“
Doch die meisten Kirchgemeinden blickten gerade einmal bis zu ihrem
eigenen Kirchturm und nicht darüber hinaus, kritisiert Ries.
Problematisch
am Schweizer Modell ist aus seiner Sicht, dass auch Unternehmen - als juristische
Person - Kirchensteuer zahlen müssen. Diese Bestimmung werde sich nicht mehr lange
halten lassen. Doch wenn sie wegfällt, dann wird der Kirche viel Geld entgehen:
„Immerhin
an die hundert Millionen (Franken). Das ist eben kantonal sehr unterschiedlich – auch
die Hebesätze sind kantonal unterschiedlich -, und dann ist es so, dass es die Kirchensteuerpflicht
für juristische Personen überhaupt nur noch in der Hälfte der Kantone gibt.“
Angesichts
der wachsenden Distanzierung von der Kirche komme mittlerweile schon der Großteil
der Kirchensteuer von Menschen, die der Kirche relativ distanziert gegenüber stehen.
Das sei eine „Zeitbombe“, so der Kirchenhistoriker. Er glaubt deswegen nicht, dass
das derzeitige System noch zwei Generationen überleben werde. Wäre also das italienische
Modell, von dem wir oben schon mal sprachen, also „otto per mille“, ein Modell für
die Eidgenossen?
„Es gibt durchaus Anhänger, die denken, das wäre für uns
auch ein Weg. Aber insgesamt rechne ich nicht damit, dass so etwas Platz greifen könnte,
auch angesichts der großen Unterschiede von Kanton zu Kanton.“
Belgien:
Lieber ein problematisches Beitragssystem als gar keines...
Dass ein
problembehaftetes Kirchenbeitragsystem aber immer noch besser sein kann als gar keines,
machte der belgische Kirchenhistoriker Jan De Maeyer deutlich. Belgien kenne kein
entsprechendes Kirchenbeitragssystem. Die Kirchen würden über verschiedene rechtliche
Konstruktionen direkt oder indirekt vom Staat finanziert. Das System sei sehr komplex,
so Maeyer, und die Kirche habe relativ weniger Spielraum als in anderen Staaten.
Ständige Verhandlungen mit staatlichen Behörden zur Finanzierung kirchlicher Institutionen
und Vorhaben seien notwendig. Dazu komme, dass die Gläubigen daran gewöhnt seien,
dass ja der Staat für ihre Kirche aufkommt. Maeyer ist deswegen sehr skeptisch, dass
die Gläubigen selbst für die Kirchenfinanzierung aufkommen würden. Die vorherrschende
Mentalität stehe dem entgegen.
Wer hat die effizienteste, wer hat die gerechteste
Kirchensteuer? Diese Frage konnten wir heute nicht lösen. Der Wettstreit der Systeme
geht weiter.