2012-10-04 13:27:18

D: ZMD begrüßt Gesetzesentwurf zur Beschneidung


Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschneidung begrüßt. Laut dem Entwurf dürfen von Juden oder Muslimen dazu vorgesehene Personen den Eingriff an bis zu sechs Monate alten Jungen vornehmen, sofern dieser medizinisch fachgerecht geschieht. Bei dem Eingriff soll demnach Schmerzfreiheit gewährleistet sein. Falls eine „Gefahr für das Kindeswohl“ besteht, soll er nicht erlaubt sein. Mögliche Gesundheitsrisiken seien zu beachten, etwa bei Frühgeburten oder wenn der Junge Bluter ist oder Gelbsucht hat. Zentralrat-Vorsitzender Aiman Mazyek befürchtet jedoch auch eine mögliche Gefährdung für den Fall einer ausbleibenden Beschneidung: „Wenn Außenstehende vehement dem Kind ihre ablehnende Haltung zur Beschneidung aufoktroyieren wollen und so das Kind stark verunsichern und in ein zum minimalen körperlichen Eingriff unverhältnismäßigen Konflikt stürzen, ist das eine Gefahr für das Kindeswohl.“

Gesetzesentwurf provoziert auch Kritik
Kinderschutzorganisationen und Mediziner haben den Entwurf für das Beschneidungsgesetz kritisiert. Sie bemängeln vor allem, dass der Eingriff bis zum sechsten Lebensmonat des Kindes auch Nichtmedizinern erlaubt sein soll, die keine Betäubung geben dürfen. Laut der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom Donnerstag hat sich die Bundesregierung auf einen Entwurf geeinigt, nach dem „eine im Einzelfall angemessene und wirkungsvolle Betäubung“ gewährleistet sein soll. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) sieht die Vorgabe der Schmerzfreiheit damit ausreichend erfüllt. Ohne die ausdrückliche Erwähnung im Gesetzentwurf hätte sie nicht zustimmen können, sagte sie der Zeitung.
(kna 04.10.2012 cs)








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