Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung
zur Beschneidung begrüßt. Laut dem Entwurf dürfen von Juden oder Muslimen dazu vorgesehene
Personen den Eingriff an bis zu sechs Monate alten Jungen vornehmen, sofern dieser
medizinisch fachgerecht geschieht. Bei dem Eingriff soll demnach Schmerzfreiheit gewährleistet
sein. Falls eine „Gefahr für das Kindeswohl“ besteht, soll er nicht erlaubt sein.
Mögliche Gesundheitsrisiken seien zu beachten, etwa bei Frühgeburten oder wenn der
Junge Bluter ist oder Gelbsucht hat. Zentralrat-Vorsitzender Aiman Mazyek befürchtet
jedoch auch eine mögliche Gefährdung für den Fall einer ausbleibenden Beschneidung:
„Wenn Außenstehende vehement dem Kind ihre ablehnende Haltung zur Beschneidung aufoktroyieren
wollen und so das Kind stark verunsichern und in ein zum minimalen körperlichen Eingriff
unverhältnismäßigen Konflikt stürzen, ist das eine Gefahr für das Kindeswohl.“
Gesetzesentwurf
provoziert auch Kritik Kinderschutzorganisationen und Mediziner haben
den Entwurf für das Beschneidungsgesetz kritisiert. Sie bemängeln vor allem, dass
der Eingriff bis zum sechsten Lebensmonat des Kindes auch Nichtmedizinern erlaubt
sein soll, die keine Betäubung geben dürfen. Laut der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“
vom Donnerstag hat sich die Bundesregierung auf einen Entwurf geeinigt, nach dem „eine
im Einzelfall angemessene und wirkungsvolle Betäubung“ gewährleistet sein soll. Bundesfamilienministerin
Kristina Schröder (CDU) sieht die Vorgabe der Schmerzfreiheit damit ausreichend erfüllt.
Ohne die ausdrückliche Erwähnung im Gesetzentwurf hätte sie nicht zustimmen können,
sagte sie der Zeitung. (kna 04.10.2012 cs)