2012-10-02 12:36:19

Kirchenfinanzierung: Viel Lob für das deutsche System


RealAudioMP3 Was ist das beste, auch das gerechteste Kirchenfinanzierungs-System? Darüber zerbrachen sich in diesen Tagen auf einer Konferenz in Graz Experten die Köpfe. Klar wurde sofort: So verschieden sich Europas Staaten in ihrer Identität und Tradition entwickelt haben, so unterschiedlich sind auch ihre Kirchenfinanzierungsmodelle ausgestaltet. Der Grazer Kirchengeschichtler Gerhard Hartmann lobte das deutsche System, wo die Kirchensteuer als sogenannte „Annexsteuer“ alls etwa achtprozentiger Zuschlag zur Lohn- und Einkommenssteuer erhoben wird:

„Die Vorteile des deutschen Kirchensteuersystems liegen vor allem in der Tatsache begründet, dass die Mitglieder der Kirchen selbst es sind, die die Kirchen finanzieren, und nicht der Staat! Das ist der eminente Punkt. Damit kommt man auch den Forderungen des kanonischen Rechtes nach: Dort steht, dass die Gläubigen ihre Kirche finanzieren sollen.“

Zweiter großer Vorteil der Kirchensteuer, deutsches Modell, ist aus Hartmanns Sicht ihre Anbindung an die Lohn- und Einkommenssteuer:

„Das heißt, es wird ein hohes Maß an Leistungsgerechtigkeit gewährleistet. Jeder wird nur nach seinem Einkommen bzw. Vermögen zu einer Steuer herangezogen.“

Und als dritten Glanzpunkt des deutschen Modells nennt der Kirchenhistoriker die Unabhängigkeit, die die Kirchensteuer den Kirchen gebe.

„Denn de jure sind es die Kirchen selber, die die Steuern eintreiben. Allerdings haben sie in einer Art Dienstleistungsvertrag den Staat gegen Entgelt beauftragt, dies zu tun. Dies wird meistens nicht richtig gesehen; viele glauben, der Staat hebt das ein. Das stimmt nicht, de jure hebt die Kirche das ein: Sie ist es auch, die das Geld direkt bekommt und direkt verwaltet.“

Allerdings sieht Hartmann auch einen großen Schwachpunkt des deutschen Modells: Der Staat bekomme dafür, dass er die Steuer für die Kirchen einzieht, drei Prozent der eingehobenen Summe – das sei ein viel zu hohes Entgelt.

(kap 02.10.2012 sk)







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