Debatte um Sterbehilfe - Die Ängste älterer Menschen ernst nehmen
Jede Form von organisierter
Beihilfe zur Selbsttötung sollte verboten werden: Diese Position der katholischen
Kirche unterstrich aus aktuellem Anlass Weihbischof Anton Losinger, der Mitglied im
Deutschen Ethikrat ist. Das Gremium debattiert an diesem Donnerstag öffentlich über
Suizid und Suizidbeihilfe. Vom Augenblick der Empfängnis an bis hin zu einem friedlichen
Tod sei das menschliche Leben heilig. Insofern sei einem Menschen nicht gegeben, über
das Lebensende eines anderen Menschen aktiv zu entscheiden bzw. daran mitzuwirken,
betonte der Augsburger Weihbischof am Mittwoch in Fulda gegenüber dem Domradio. Daraus
folgten dann eine ganze Reihe von praktischen Punkten:
„Erstens sind wir
grundsätzlich gegen kommerzielle Sterbehilfe im Sinne einer Gewinnerzielung. Zweitens
sind wir vehement gegen den ärztlich assistierten Suizid: Es kann nicht sein, dass
der Arzt, der Heiler im Krankenhaus ist, sozusagen zum Vollstrecker degeneriert. Und
drittens haben wir uns immer grundsätzlich geäußert gegen jede Form aktiver Sterbehilfe
zu sein. Die Illusion von Freiheit, die immer wieder in diese Interpretation hinein
gegeben wird, zeigt sich spätestens dann von ihrer gefährlichen anderen Seite, wenn
erkennbar wird, dass immer wieder auch gesellschaftlicher Druck auf Menschen ausgeübt
wird, Suizid als eine Auswegsituation zu erkennen.“
Losinger empfiehlt
stattdessen, die Ängste älterer Menschen, anderen zur Last fallen zu können, ernst
zu nehmen. Viele fürchteten sich vor allem vor Schmerzen und vor einem Leben als „Pflegefall”.
Dagegen setze die Kirche die Förderung von Palliativmedizin und die Hospizbewegung,
die beide Ängste nehmen und Freiräume gewähren könnten. Eine weitere Angst vieler
älterer Menschen richte sich auf ein Leben an Schläuchen, hier habe die kirchliche
Haltung Respekt vor dem Sterben:
„Sterben lassen und sterben dürfen war
immer auch eine Möglichkeit, die die Theologie glasklar gesehen hat. Deswegen sagen
wir, dass es um eine vernünftige und auch besorgte medizinische Begleitung von Menschen
am Lebensende geben muss. Niemand wird gegen seinen Willen zu einer endlosen künstlichen
Lebensverlängerung gezwungen. Menschen dürfen sterben. Aber die aktive Tötung eines
Menschen, unter Umständen auch auf gesellschaftlichen Druck hin, ist nicht akzeptabel.“