2012-09-26 11:59:50

D: Bischöfe bekräftigen Kirchensteuersystem


Die katholischen deutschen Bischöfe sehen keinen Anlass zu Änderungen am geltenden Kirchensteuersystem. Dieses sei „aus dem 19. Jahrhundert gewachsen“ und „eng verwoben mit der Geschichte Deutschlands“, betonte der Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz, Hans Langendörfer, am Mittwoch im Interview mit dem ARD-Morgenmagazin in Fulda. Der Jesuitenpater verwies darauf, dass das Gemeinwesen zudem einen „doppelten Nutzen“ von den Kirchensteuerzahlern habe. Sie unterstützten nicht nur mit ihren regulären Abgaben den Staat, sondern finanzierten mit der zusätzlichen Steuer die sozialen und karitativen Dienste der Kirche, die wiederum der gesamten Gesellschaft zugutekämen.

An diesem Mittwoch wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Klage des Kirchenrechtlers Hartmut Zapp entscheiden. Kern ist die Frage, ob ein Katholik auf dem Standesamt seinen teilweisen Kirchenaustritt erklären kann - damit auch keine Kirchensteuer mehr zahlt - aber dennoch gläubiger und aktiver Teilnehmer am kirchlichen Leben bleiben kann. Dem Freiburger Professor ging es mit der Klage darum, den Automatismus von Kirchenaustrittserklärung und Exkommunikation zu brechen.

In den neuen Regeln zum Kirchenaustritt in Deutschland, die seit Wochenbeginn gelten, legen die katholischen Bischöfe fest, dass eine Austrittserklärung zwar nicht automatisch zur Exkommunikation als schwerster Kirchenstrafe führt, sehr wohl aber zum Verlust fast aller kirchlichen Rechte. Eine teilweise Kirchenaustrittserklärung kann es somit nach kirchlicher Auffassung nicht geben. Die neuen Regeln wurden in Absprache mit dem Vatikan erlassen.

(kna 26.09.2012 pr)








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