Die katholischen deutschen Bischöfe sehen keinen Anlass zu Änderungen am geltenden
Kirchensteuersystem. Dieses sei „aus dem 19. Jahrhundert gewachsen“ und „eng verwoben
mit der Geschichte Deutschlands“, betonte der Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz,
Hans Langendörfer, am Mittwoch im Interview mit dem ARD-Morgenmagazin in Fulda. Der
Jesuitenpater verwies darauf, dass das Gemeinwesen zudem einen „doppelten Nutzen“
von den Kirchensteuerzahlern habe. Sie unterstützten nicht nur mit ihren regulären
Abgaben den Staat, sondern finanzierten mit der zusätzlichen Steuer die sozialen und
karitativen Dienste der Kirche, die wiederum der gesamten Gesellschaft zugutekämen.
An diesem Mittwoch wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Klage
des Kirchenrechtlers Hartmut Zapp entscheiden. Kern ist die Frage, ob ein Katholik
auf dem Standesamt seinen teilweisen Kirchenaustritt erklären kann - damit auch keine
Kirchensteuer mehr zahlt - aber dennoch gläubiger und aktiver Teilnehmer am kirchlichen
Leben bleiben kann. Dem Freiburger Professor ging es mit der Klage darum, den Automatismus
von Kirchenaustrittserklärung und Exkommunikation zu brechen.
In den neuen
Regeln zum Kirchenaustritt in Deutschland, die seit Wochenbeginn gelten, legen die
katholischen Bischöfe fest, dass eine Austrittserklärung zwar nicht automatisch zur
Exkommunikation als schwerster Kirchenstrafe führt, sehr wohl aber zum Verlust fast
aller kirchlichen Rechte. Eine teilweise Kirchenaustrittserklärung kann es somit nach
kirchlicher Auffassung nicht geben. Die neuen Regeln wurden in Absprache mit dem Vatikan
erlassen.