2012-09-25 15:31:48

D: Wahlrecht für Menschen mit Behinderung


Ein Jahr vor der Bundestagswahl haben Behindertenverbände das Wahlrecht für alle Menschen mit Behinderung gefordert. Der Deutsche Bundestag müsse bei der Reform des Bundeswahlgesetzes den Wahlrechtsausschluss von Menschen mit Behinderung ersatzlos streichen. Dies erklärten die Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie, die evangelische Behindertenhilfe, die Lebenshilfe, der Verband für anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie und soziale Arbeit und der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen am Dienstag in einer Pressemitteilung. Nach Paragraf 13 des Bundeswahlgesetzes ist vom Wahlrecht ausgeschlossen, für wen „zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten“ ein rechtlicher Betreuer bestellt worden ist. In den vergangenen Jahren hatten der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wie auch der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen klargestellt, dass ein pauschaler Wahlrechtsausschluss von Menschen mit Behinderungen gegen das Völkerrecht verstößt.

(pm/kna 25.09.2012 mg)







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