Ein Jahr vor der Bundestagswahl haben Behindertenverbände das Wahlrecht für alle Menschen
mit Behinderung gefordert. Der Deutsche Bundestag müsse bei der Reform des Bundeswahlgesetzes
den Wahlrechtsausschluss von Menschen mit Behinderung ersatzlos streichen. Dies erklärten
die Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie, die evangelische Behindertenhilfe, die
Lebenshilfe, der Verband für anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie und soziale
Arbeit und der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen am Dienstag
in einer Pressemitteilung. Nach Paragraf 13 des Bundeswahlgesetzes ist vom Wahlrecht
ausgeschlossen, für wen „zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten“ ein rechtlicher
Betreuer bestellt worden ist. In den vergangenen Jahren hatten der Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte wie auch der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen klargestellt,
dass ein pauschaler Wahlrechtsausschluss von Menschen mit Behinderungen gegen das
Völkerrecht verstößt.