2012-09-21 11:25:47

Kirchenaustritte: Neuregelung ist eine pastorale Chance


RealAudioMP3 Eine innerkirchlich kluge Regelung: So nennt der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Alois Glück, die an diesem Donnerstag veröffentlichten neuen Richtlinien für den Kirchenaustritt. Die Position sei nun klar, auch dadurch, dass nun die deutsche Kirche und der Vatikan gemeinsam diese Regelung verfasst hätten. Ein besonderes Augenmerk wirft Glück gegenüber dem Münchner Kirchenradio auf den Brief, den alle Pfarrer den Ausgetretenen nun zu schreiben hätten:

„Es ist auf jeden Fall eine pastorale Chance, die Verbindung zu halten. Gleichzeitig ist es gewissermaßen so etwas wie ein Zwang, auf jeden Fall aber ein konkreter Anlass, sich mit dem Motiven und Beweggründen derer, die sich so entschieden haben, auseinander zu setzen. Das ist ein interessanter und wertvoller Perspektivwechsel. Das ist ein Stück Offenheit für diese Menschen. Vielleicht ist es kirchlich dann auch ein guter Lernprozess, das aufzunehmen, was Menschen, die eine solche Entscheidung getroffen haben, dazu bewogen hat: Welche Konsequenzen vielleicht solche Erfahrungen für die Kirchen haben könnten oder sollten.“

Die mit Rom abgestimmte Neuregelung unterscheidet sich in ihren Folgen zwar kaum von einer Exkommunikation, hat aber theologisch einen anderen Stellenwert. Gleichzeitig stellt das Dekret fest, dass es keine Trennung gebe zwischen der „Institution“ Kirche und der Glaubensgemeinschaft. Gerade eine solche mögliche Trennung hatte in der Vergangenheit nicht nur in Deutschland zu Klagen vor Gerichten geführt, Prof. Zapp in Freiburg ist das bekannteste Beispiel. Er wollte aus der staatskirchenrechtlichen Institution Kirche austreten – und keine Kirchensteuern mehr bezahlen – aber trotzdem weiterhin katholischer Christ sein. Das geht nun nicht mehr.
Der Münchner Kirchenrechtler Stephan Haering erklärt:

„Durch das neue Dekret, durch das neue kirchliche Gesetz zum Kirchenaustritt vor dem Staat wird manches klargestellt, was vorher im Unklaren war und wo man vorher interpretieren konnte. Insoweit wird die neue kirchenrechtliche Regelung solchen Klagen wie Prof. Zapp sie angestrengt hat, den Boden entziehen.“

(rv/kirchenradio 21.09.2012 ord)







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