D: Für Verbot jeglicher organisierten Suizidbeihilfe
Die Bischofskonferenz hat sich für ein umfassendes Verbot jeder organisierten Beihilfe
zur Selbsttötung ausgesprochen. Ein gesetzliches Verbot ausschließlich der gewerblichen
und damit gewinnorientierten Beihilfe zum Suizid greife zu kurz, erklärte die Deutsche
Bischofskonferenz am Mittwoch in Bonn. Sie kritisierte damit indirekt den vom Bundeskabinett
verabschiedeten Gesetzentwurf zum begleiteten Suizid, der lediglich ein Verbot der
gewerblichen Beihilfe vorsieht. Eine solche Beschränkung könnte den Eindruck erwecken,
als wenn alle nicht kommerziellen Formen der Beihilfe zur Selbsttötung legitim seien,
so die Bischöfe.
Nach ihrer Einschätzung ist die Zahl der Fälle des begleiteten
Suizids in den vergangenen Jahren „alarmierend“ angestiegen. Es bestehe die Gefahr,
dass die Beihilfe zum Suizid zu einer „normalen, gesellschaftlich anerkannten Dienstleistung“
werden könnte. Demgegenüber betont die Bischofskonferenz, dass es niemandem zustehe,
über Wert und Unwert menschlichen Lebens zu entscheiden und dieses vorzeitig zu beenden.
Die Bischöfe drängen deshalb auf eine Ausweitung der Hospizangebote für Sterbenskranke
und eine Verbesserung der palliativmedizinischen Versorgung in Deutschland.