Beim Kirchenbeitrag müssen die „unterschiedlichen, historisch gewachsenen kantonalen
Systeme“ berücksichtigt werden. Das hat der designierte Vorsitzende der Schweizer
Bischofskonferenz (SBK), Bischof Markus Büchel, jetzt in einem Interview für die „Neue
Zürcher Zeitung“ betont. In der Schweiz hatte es zum Thema zuletzt Diskussionen gegeben.
Büchel legte dar, dass etwa in den meisten Schweizer Kantonen auch die Steuern von
Unternehmen ein wichtiger Teil der Kirchenfinanzierung seien: „Ich würde es bedauern,
wenn diese Steuern wegfallen würden. Auch Firmen sind ein Teil der Gesellschaft.“
In vielen Kantonen sei der Zweck, wofür die Kirchensteuern von Unternehmen benutzt
werden dürfen, darüber hinaus klar eingegrenzt. In St. Gallen setze der Kanton diese
Gelder zum Beispiel vor allem für Gebäudeunterhalt ein, um kleine Gemeinden steuerlich
zu entlasten. – Büchel war bei der jüngsten Vollversammlung der Schweizer Bischöfe
in der Vorwoche zum Präsidenten der Bischofskonferenz gewählt worden. Mit 1. Januar
2013 tritt er die Nachfolge von Bischof Norbert Brunner in diesem Amt an.