Erfolg für die russische Punkband „Pussy Riot“: Ein Moskauer Bezirksgericht wies am
Freitag die Klage einer Frau auf Schmerzensgeld ab. Irina Rusankina aus Nowosibirsk
hatte nach eigenen Angaben „Herzschmerzen“ beim Sehen des Videoclips bekommen, das
die schrille Protestaktion der Band in Moskaus orthodoxer Hauptkirche vom Februar
zeigt. Die Frau klagte russischen Medienberichten zufolge wegen eines ihr entstandenen
„moralischen Schadens“ auf umgerechnet 760 Euro Schmerzensgeld. Drei Musikerinnen
der Band waren vor drei Wochen von einem anderen Moskauer Bezirksgericht wegen der
Protestaktion zu je zwei Jahren Lagerhaft verurteilt worden. Sie waren des „Rowdytums
aufgrund von Religionshass“ für schuldig befunden worden. Eine Begründung für die
Abweisung der Zivilklage soll erst in der kommenden Woche folgen. Laut Medienberichten
haben mindestens zwei weitere Russen „Pussy Riot“ auf Schmerzensgeld verklagt. Über
diese beiden Klagen soll ein Gericht demnach am 20. September beraten.