2012-09-01 12:24:46

Indien: Nicht verfassungskonform


Das Oberste Gericht hat ein Gesetz gegen Religionswechsel für teilweise verfassungswidrig erklärt. Eine Person habe das Recht auf Gewissensfreiheit, auf Ausübung und Veränderung ihres Glaubens und auch das Recht, ihre Überzeugungen geheim zu halten, zitiert die Zeitung „Times of India" aus dem Urteil. Der Richtspruch des Obersten Gerichts bezieht sich auf ein Gesetz im nordindischen Bundesstaat Himachal Pradesh. Es schreibt unter anderem vor, dass ein Religionswechsel mindestens dreißig Tage vorher bei den Distriktbehörden anzumelden ist. Der Vorsitzende der Indischen Bischofskonferenz, Kardinal Oswald Gracias, wertete die Entscheidung als „sehr zufriedenstellend". Unter dem Deckmantel des Gesetzes habe es viele Fälle von Gewalt gegen Minderheiten gegeben. Gracias hofft, dass das Urteil auch den übrigen indischen Bundesstaaten mit Antikonversionsgesetzen als Vorbild dienen werde, so der Kardinal. Entsprechende Gesetze gibt es laut der katholischen Agentur „Asianews" in fünf weiteren Bundesstaaten, nämlich Arunachal Pradesh, Madhya Pradesh, Chhattisgarh, Gujarat und Rajasthan.

(kap 01.09.2012 gs)








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