Das Oberste Gericht hat ein Gesetz gegen Religionswechsel für teilweise verfassungswidrig
erklärt. Eine Person habe das Recht auf Gewissensfreiheit, auf Ausübung und Veränderung
ihres Glaubens und auch das Recht, ihre Überzeugungen geheim zu halten, zitiert die
Zeitung „Times of India" aus dem Urteil. Der Richtspruch des Obersten Gerichts bezieht
sich auf ein Gesetz im nordindischen Bundesstaat Himachal Pradesh. Es schreibt unter
anderem vor, dass ein Religionswechsel mindestens dreißig Tage vorher bei den Distriktbehörden
anzumelden ist. Der Vorsitzende der Indischen Bischofskonferenz, Kardinal Oswald Gracias,
wertete die Entscheidung als „sehr zufriedenstellend". Unter dem Deckmantel des Gesetzes
habe es viele Fälle von Gewalt gegen Minderheiten gegeben. Gracias hofft, dass das
Urteil auch den übrigen indischen Bundesstaaten mit Antikonversionsgesetzen als Vorbild
dienen werde, so der Kardinal. Entsprechende Gesetze gibt es laut der katholischen
Agentur „Asianews" in fünf weiteren Bundesstaaten, nämlich Arunachal Pradesh, Madhya
Pradesh, Chhattisgarh, Gujarat und Rajasthan.