Schweiz: Strafanzeige gegen Kinderspital wegen Beschneidung
Im Juli hat das Zürcher Kinderspital entschieden, vorerst keine religiös begründeten
Knabenbeschneidungen mehr durchzuführen. In diesem Zusammenhang ist nun Strafanzeige
gegen das Krankenhaus erstattet worden, wie die „Neue Zürcher Zeitung“ in ihrer Mittwochsausgabe
berichtet. Laut Bericht richtet sich die von einer Einzelperson eingereichte Anzeige
gegen die vor dem jüngsten Entscheid vorgenommenen rituellen Beschneidungen als medizinisch
nicht notwendige Eingriffe. Ärzte, Klinikleitung und Eltern der beschnittenen Kinder
hätten sich damit der einfachen Körperverletzung schuldig gemacht. Zudem hätten die
Angezeigten zum Vergehen entweder angestiftet, Hilfe geleistet oder diese zumindest
unterlassen. Die Zürcher Staatsanwaltschaft bestätigte gegenüber der NZZ den Eingang
der Strafanzeige. Ein Strafverfahren wolle sie dennoch nicht einleiten, da der Anzeigeerstatter
von den angezeigten Handlungen nicht persönlich betroffen und entsprechend keine geschädigte
Person sei. Des weiteren verwies die Staatsanwaltschaft auf den Entscheid der Kommission
für Rechtsfragen des Bundesparlamentes, welche die geltenden Artikel 124 des Strafgesetzbuchs
zur Verstümmelung weiblicher Genitalien nicht auf die Beschneidung von Knaben ausgedehnt
habe.