2012-08-08 12:27:10

Schweiz: Strafanzeige gegen Kinderspital wegen Beschneidung


Im Juli hat das Zürcher Kinderspital entschieden, vorerst keine religiös begründeten Knabenbeschneidungen mehr durchzuführen. In diesem Zusammenhang ist nun Strafanzeige gegen das Krankenhaus erstattet worden, wie die „Neue Zürcher Zeitung“ in ihrer Mittwochsausgabe berichtet. Laut Bericht richtet sich die von einer Einzelperson eingereichte Anzeige gegen die vor dem jüngsten Entscheid vorgenommenen rituellen Beschneidungen als medizinisch nicht notwendige Eingriffe. Ärzte, Klinikleitung und Eltern der beschnittenen Kinder hätten sich damit der einfachen Körperverletzung schuldig gemacht. Zudem hätten die Angezeigten zum Vergehen entweder angestiftet, Hilfe geleistet oder diese zumindest unterlassen. Die Zürcher Staatsanwaltschaft bestätigte gegenüber der NZZ den Eingang der Strafanzeige. Ein Strafverfahren wolle sie dennoch nicht einleiten, da der Anzeigeerstatter von den angezeigten Handlungen nicht persönlich betroffen und entsprechend keine geschädigte Person sei. Des weiteren verwies die Staatsanwaltschaft auf den Entscheid der Kommission für Rechtsfragen des Bundesparlamentes, welche die geltenden Artikel 124 des Strafgesetzbuchs zur Verstümmelung weiblicher Genitalien nicht auf die Beschneidung von Knaben ausgedehnt habe.

(kipa 08.08.2012 mg)







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