2012-07-27 12:30:39

Österreich: Religionen fordern von Regierung Klarheit


RealAudioMP3 Die Regierung soll ein „klares Bekenntnis zur Religionsfreiheit“ abgeben und die „juristische Legitimität der religiösen Beschneidung in Österreich sicherstellen“: Das fordern gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaften und Kirchen angesichts der durch das Kölner-Urteil auch in Österreich ausgelösten Beschneidungs-Debatte. Die Debatte habe zu einer „Verunsicherung der jüdischen und muslimischen Bevölkerung“ geführt, hieß es seitens der Israelitischen Kultusgemeinde und der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich bei einer Pressekonferenz am Freitag in Wien. Der Generalsekretär der österreichischen Bischofskonferenz, Peter Schipka, unterstrich bei der Pressekonferenz den hohen Wert des Menschenrechts auf Religionsfreiheit.

„Daran darf ebenso wenig gerüttelt werden wie an der geltenden Rechtslage in Österreich. Diese sieht vor, dass eine ordnungsgemäß durchgeführte Beschneidung bei Buben bei Vorliegen einer elterlichen Einwilligung straffrei ist. Das soll aus Sicht der katholischen Kirche auch so bleiben. Eine Änderung der Rechtslage würde Juden und Muslime in die Illegalität abdrängen. Dies wäre ein Angriff auf die Religionsfreiheit, der auch Christen nicht unberührt lassen kann.“

Weiter forderte Schipka in der laufenden Debatte ein höheres Maß an Fairness im Umgang miteinander ein. Da die Religionsgemeinschaften „Mitverantwortung für das friedliche und respektvolle Zusammenleben in Staat und Gesellschaft“ trügen, hätten sie auch einen Anspruch darauf, bei öffentlich ausgetragenen Debatten „fair und respektvoll“ behandelt zu werden.

„Sorgen bereiten daher alle Versuche, die durch das Kölner Urteil ausgelöste Diskussion jetzt auch in Österreich so zu instrumentalisieren, dass eine feindliche Haltung gegenüber Judentum, Islam oder Religion generell gefördert wird. Sehr besorgniserregend sind daher all jene Stimmen, die im Ausgang der Debatte religiöse Erziehung insgesamt in Frage stellen. Gerade die Wortmeldungen einzelner Akteure, die in diesem Kontext etwa auch die Spendung von Sakramenten an Kinder kritisieren, zeigen im Kern eine religionsfeindliche Haltung.“

Klar sei, dass das Recht auf Religionsfreiheit „auch das Recht der Eltern auf religiöse Erziehung ihrer Kinder“ beinhalte.

(kap 27.07.2012 mg)







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