Österreich: Religionen fordern von Regierung Klarheit
Die Regierung soll
ein „klares Bekenntnis zur Religionsfreiheit“ abgeben und die „juristische Legitimität
der religiösen Beschneidung in Österreich sicherstellen“: Das fordern gesetzlich anerkannte
Religionsgesellschaften und Kirchen angesichts der durch das Kölner-Urteil auch in
Österreich ausgelösten Beschneidungs-Debatte. Die Debatte habe zu einer „Verunsicherung
der jüdischen und muslimischen Bevölkerung“ geführt, hieß es seitens der Israelitischen
Kultusgemeinde und der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich bei einer Pressekonferenz
am Freitag in Wien. Der Generalsekretär der österreichischen Bischofskonferenz, Peter
Schipka, unterstrich bei der Pressekonferenz den hohen Wert des Menschenrechts auf
Religionsfreiheit.
„Daran darf ebenso wenig gerüttelt werden wie an der
geltenden Rechtslage in Österreich. Diese sieht vor, dass eine ordnungsgemäß durchgeführte
Beschneidung bei Buben bei Vorliegen einer elterlichen Einwilligung straffrei ist.
Das soll aus Sicht der katholischen Kirche auch so bleiben. Eine Änderung der Rechtslage
würde Juden und Muslime in die Illegalität abdrängen. Dies wäre ein Angriff auf die
Religionsfreiheit, der auch Christen nicht unberührt lassen kann.“
Weiter
forderte Schipka in der laufenden Debatte ein höheres Maß an Fairness im Umgang miteinander
ein. Da die Religionsgemeinschaften „Mitverantwortung für das friedliche und respektvolle
Zusammenleben in Staat und Gesellschaft“ trügen, hätten sie auch einen Anspruch darauf,
bei öffentlich ausgetragenen Debatten „fair und respektvoll“ behandelt zu werden.
„Sorgen bereiten daher alle Versuche, die durch das Kölner Urteil ausgelöste
Diskussion jetzt auch in Österreich so zu instrumentalisieren, dass eine feindliche
Haltung gegenüber Judentum, Islam oder Religion generell gefördert wird. Sehr besorgniserregend
sind daher all jene Stimmen, die im Ausgang der Debatte religiöse Erziehung insgesamt
in Frage stellen. Gerade die Wortmeldungen einzelner Akteure, die in diesem Kontext
etwa auch die Spendung von Sakramenten an Kinder kritisieren, zeigen im Kern eine
religionsfeindliche Haltung.“
Klar sei, dass das Recht auf Religionsfreiheit
„auch das Recht der Eltern auf religiöse Erziehung ihrer Kinder“ beinhalte.