Der US-Kongress will in die Bestimmungen zur Gesundheitsversicherung zusätzliche Regelungen
zur Gewissensfreiheit einfügen. Diese würden den Schutz für kirchliche und andere
Träger von Gesundheitsdiensten stärken, deren religiöse Überzeugungen etwa Abtreibung
nicht zulassen. So bewertet der Bischof von Galveston, Kardinal Daniel DiNardo, den
Vorschlag des Abgeordneten Denny Rehberg, der bei den Verhandlungen über das neue
Haushaltsjahr im Budget für die Gesundheitsvorsorge eine gesetzliche Änderung eingefügt
hatte. Bisher war vorgesehen, dass alle Gesundheitsdienste Abtreibungen und Sterilisationen
einschließen müssen, auch wenn die Träger diese aus religiösen Gründen ablehnen. Daraus
war ein Streit um die Religionsfreiheit in den USA entbrannt, in dem vor allem die
katholischen Bischöfe immer wieder für die Gewissensfreiheit eintraten. Diesem Anliegen
würde durch den Änderungsvorschlag nun Rechnung getragen, so DiNardo in einem Brief
an den Abgeordneten Rehberg. Das Gesetz, das von fast der Hälfte der Abgeordneten
in Repräsentantenhauses und Senate unterstützt wird, muss noch durch den Kongress
verabschiedet werden.