D: Kirchen für bessere Versorgung von Asylbewerbern
Asylbewerber müssen
mehr Geld bekommen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem an diesem
Mittwoch verkündeten Urteil. Die derzeitigen Leistungen verstoßen gegen das Grundrecht
auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Im Vorfeld des Urteils hatten die beiden
großen Kirchen in Bayern einen besseren Umgang mit Flüchtlingen angemahnt. Das bekräftigten
Kardinal Reinhard Marx und der evangelisch-lutherische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm
bei einem Treffen. Ein reiches Land wie Deutschland sollte in der Lage sein, Asylbewerber
menschenwürdig zu behandeln und ihnen eine Chance zu geben, sagte Marx im Gespräch
mit dem Münchner Kirchenradio.
„Denn die Bundesrepublik wird im Vergleich
zu Ländern in Krisengebieten nicht von Flüchtlingen überschwemmt.“
Landesbischof
Heinrich Bedford-Strohm betonte, er unterstütze die Forderungen der Flüchtlinge, die
an verschiedenen Standorten in Bayern protestierten. Dazu zähle etwa, dass Asylbewerber
möglichst kurz in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht würden. Protestformen, bei
denen etwa durch zugenähte Münder Selbstverletzungen entstünden, kritisierte Bedford-Strohm
jedoch.
„Grundsätzlich braucht es ein anderes Klima, wie die Gesellschaft
mit Flüchtlingen umgeht. Es sind oft junge Leute, die Deutschland eigentlich dringend
braucht. Deshalb kann ich nicht nachvollziehen, dass man den zum Teil gut ausgebildeten
jungen Männeren mit so großer Abwehr begegnet.“
Das Bundesverfassungsgericht
hat am Mittwoch darüber entschieden, dass die finanzielle Versorgung von Asylbewerbern
in Deutschland nicht ausreichend ist. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von 1993
erhalten Asylbewerber eine Grundversorgung, die unzulässigerweise 30 bis 40 Prozent
unter Hartz-IV-Niveau liegt. Das Gesetz sieht vorrangig Sachleistungen in Form von
Essenspaketen vor, hinzu kommt ein Taschengeld. Viele Bundesländer haben aus Gründen
der Vereinfachung aber auf Geldleistungen umgestellt. Derzeit sind rund 130.000 Menschen
betroffen.