Der Deutsche Caritasverband begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
zur Verfassungswidrigkeit der bisherigen Leistungshöhe des so genannten Asylbewerberleistungsgesetzes.
In seiner Sitzung an diesem Mittwoch hat das Verfassungsgericht die unmittelbare Geltung
höherer Leistungssätze auch rückwirkend festgelegt. „Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge
haben ein sofortiges Recht auf Leistungen, die zur Sicherung des soziokulturellen
Existenzminimums angemessen sind“, sieht sich Caritas-Präsident Peter Neher bestätigt.
Jetzt sei der Gesetzgeber in der Pflicht, unverzüglich eine Neuregelung herbeizuführen.
Das Bundesverfassungsgericht habe bereits 2010 das Grundrecht auf Gewährleistung eines
menschenwürdigen Existenzminimums deutlich gemacht. Angesichts des bevorstehenden
Schulanfangs in einigen Bundesländern sei es wichtig, dass auch die Kinder, die Leistungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, ihren Rechtsanspruch auf das Bildungs-
und Teilhabepaket zügig geltend machen können.