Tschechien: Bischöfe würdigen Votum des Unterhauses
Die Tschechische Bischofskonferenz (CBK) hat am Samstagabend das Votum des Abgeordnetenhauses
für das Restitutionsgesetz begrüßt. Das Votum sei historisch, weil es nach einer mehr
als 20-jährigen Diskussion im Parlament zustande gekommen sei. Sollte das Gesetz verabschiedet
werden, werde „eine tragfähige Basis für die Arbeit der Kirchen und Religionsgemeinschaften
gegeben“ sein, so die CBK auf ihrer Webseite. Gleichzeitig verweist die CBK aber auf
die dem Gesetz „nicht positiv“ gegenüberstehende Mehrheit im Senat, dessen Zustimmung
jedoch notwendig ist. Das tschechische Abgeordnetenhaus hatte am Freitagabend einem
Gesetz zur Restitution des vom 1948-89 in der Ex-Tschechoslowakei an der Macht gewesenen
KP-Regime enteigneten Kirchenbesitzes zugestimmt. Das Gesetz sieht eine Naturalrestitution
von 56 Prozent der enteigneten Güter vor. Der Restitutionswert wird mit 75 Milliarden
Kronen (2,95 Milliarden Euro) beziffert. Der Rest - 59 Milliarden Kronen (2,3 Milliarden
Euro) - soll auf einen Zeitraum von 30 Jahren inflationsbereinigt abgezahlt werden.
Das Gesetz sieht weiters einen jährlichen Rückbau der nach 1945 noch aus der Zeit
der Ersten Tschechoslowakischen Republik (1918-38) übernommenen „Kongrua“ (vom Staat
bezahlte Gehaltsergänzung der Priester als Folge der von Joseph II. eingezogenen Kirchengüter)
vor. Die progressive Reduktion der „Kongrua“ soll 5 Prozent pro Jahr betragen, bis
zum Moment des Erreichens einer kirchlichen Selbstfinanzierung. Das Gesetz geht nun
weiter an den Senat, der voraussichtlich ein Veto dagegen einlegen wird, weil dort
die Linksparteien -Sozialdemokraten (CSSD) und Kommunisten (KSCM) - die Mehrheit haben.
Sie betrachten die Restitution als im Ausmaß überzogen. Allerdings kann das Abgeordnetenhaus
das Senats-Veto überstimmen. Hier würde die Koalition aber die Mehrheit aller
Abgeordneten - ungeachtet der Zahl der Anwesenden - brauchen. Die Rückgabe des Kircheneigentums
ist seit den „Samtenen Revolution“ 1989 geplant. Doch bisher hatte sie in dem
Land keine ausreichende politische Unterstützung.