Auf Kritik bei der
katholischen Kirche stößt der Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums
zur Präimplantationsdiagnostik (PID). Die Verordnung habe „alle Befürchtungen bestätigt“,
sagte der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Prälat Karl Jüsten. Das Gesetz
sollte nach den Worten der Befürworter eine „eng begrenzte Anwendung der PID“ sicherstellen.
Die katholische Kirche lehnt Präimplantationsdiagnostik auch zur Untersuchung von
Embryonen auf schwere Erbkrankheiten – also grundsätzlich – ab. Jüsten kommentiert
den PID-Verordnungs-Entwurf im Interview mit Radio Vatikan.
„Nun hat
der Gesetzgeber vorgesehen, PID in begrenztem Maße zu ermöglichen, allerdings unter
dem Vorbehalt, dass sie grundsätzlich verboten bleibt. Die Verordnung greift das aber
unseres Erachtens nicht auf, weil dort festgehalten ist, dass jetzt flächendeckend
sehr viele Zentren dafür geschaffen werden sollen. Das bietet aber auch eher Anreize
dafür, dass man PID durchführt. Bisher ging man davon aus, dass in Deutschland etwa
hundert Fälle in Frage kommen würden. Wenn man jetzt Zentren schafft, gehen wir davon
aus, dass auch die Nachfrage steigen wird.“
Wie muss man sich denn
zahlenmäßig die Einrichtung solcher PID-Zentren vorstellen? Die PID soll ja von 2013
an zur Untersuchung von Embryonen auf schwere Erbkrankheiten flächendeckend angeboten
werden können.
„Es ist ja vorgesehen, dass jeweils die Bundesländer
diese Zentren einrichten bzw. auch die entsprechenden Ethikkommissionen. Ob jetzt
jedes Bundesland von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, sei dahingestellt. Wahrscheinlich
werden es die kleineren nicht tun. Aber es werden vielleicht so viele sein, dass man
dann wieder die Frage stellen muss: Haben wir dafür überhaupt genügend kompetente
Leute? Können die entsprechenden Kommissionen fach- und sachgerecht besetzt sein?
Und vor allen Dingen die Ethikkommissionen: Gibt es da überhaupt genügend Leute, die
entsprechend beraten können?“
„So genannte Ethikkommissionen
sind Bewilligungsausschüsse“
Könnten Sie sich auch eine zentrale
Stelle für die Zulassung, wie es der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken
(ZdK), Alois Glück, jetzt vorgeschlagen hat, vorstellen? Und was fordern Sie von Bundesregierung
und Bundesrat bezüglich der Frage?
„Nun gut, das Problem ist, dass wir
uns mit dem Gesetz nun einmal auf die schiefe Ebene begeben haben, und Präsident Glück
sagt: Wenn es nur ein Zentrum gibt, dann können wir wenigstens den Schaden minimieren.
Insofern hat er im Sinne der Abwägung natürlich Recht. Jetzt ist die Bundesregierung
insgesamt am Zuge bzw. auch der Bundesrat, und die können natürlich die Fehler, die
in diesem Verordnungsentwurf drin sind, noch beheben. Insbesondere muss man sich die
Ethikkommissionen anschauen – die sind ja jetzt eher so ausgelegt, dass sie als Bewilligungsausschüsse
dienen und keine wirklichen Ethikkommissionen sind, wo darüber entschieden wird, ob
dieses oder jenes Leben lebenswert oder lebensunwert ist. Auf Dauer werden diese Kommissionen
ja eine Positivliste festlegen, bei welcher Behinderung PID angewandt werden darf
oder eben nicht. Im Grunde werden also sie das Geschäft übernehmen müssen, vor dem
sich der Gesetzgeber gedrückt hat. Und das aus gutem Grund: Denn er weiß, wenn er
eine solche Positivliste festlegt, dann entscheidet er, wer lebenswert ist und wer
nicht.“