2012-07-13 14:38:04

D: PID-Verordnung stößt auf Kritik der Kirche


RealAudioMP3 Auf Kritik bei der katholischen Kirche stößt der Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Präimplantationsdiagnostik (PID). Die Verordnung habe „alle Befürchtungen bestätigt“, sagte der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Prälat Karl Jüsten. Das Gesetz sollte nach den Worten der Befürworter eine „eng begrenzte Anwendung der PID“ sicherstellen. Die katholische Kirche lehnt Präimplantationsdiagnostik auch zur Untersuchung von Embryonen auf schwere Erbkrankheiten – also grundsätzlich – ab. Jüsten kommentiert den PID-Verordnungs-Entwurf im Interview mit Radio Vatikan.


„Nun hat der Gesetzgeber vorgesehen, PID in begrenztem Maße zu ermöglichen, allerdings unter dem Vorbehalt, dass sie grundsätzlich verboten bleibt. Die Verordnung greift das aber unseres Erachtens nicht auf, weil dort festgehalten ist, dass jetzt flächendeckend sehr viele Zentren dafür geschaffen werden sollen. Das bietet aber auch eher Anreize dafür, dass man PID durchführt. Bisher ging man davon aus, dass in Deutschland etwa hundert Fälle in Frage kommen würden. Wenn man jetzt Zentren schafft, gehen wir davon aus, dass auch die Nachfrage steigen wird.“


Wie muss man sich denn zahlenmäßig die Einrichtung solcher PID-Zentren vorstellen? Die PID soll ja von 2013 an zur Untersuchung von Embryonen auf schwere Erbkrankheiten flächendeckend angeboten werden können.


„Es ist ja vorgesehen, dass jeweils die Bundesländer diese Zentren einrichten bzw. auch die entsprechenden Ethikkommissionen. Ob jetzt jedes Bundesland von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, sei dahingestellt. Wahrscheinlich werden es die kleineren nicht tun. Aber es werden vielleicht so viele sein, dass man dann wieder die Frage stellen muss: Haben wir dafür überhaupt genügend kompetente Leute? Können die entsprechenden Kommissionen fach- und sachgerecht besetzt sein? Und vor allen Dingen die Ethikkommissionen: Gibt es da überhaupt genügend Leute, die entsprechend beraten können?“


„So genannte Ethikkommissionen sind Bewilligungsausschüsse“


Könnten Sie sich auch eine zentrale Stelle für die Zulassung, wie es der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Alois Glück, jetzt vorgeschlagen hat, vorstellen? Und was fordern Sie von Bundesregierung und Bundesrat bezüglich der Frage?


„Nun gut, das Problem ist, dass wir uns mit dem Gesetz nun einmal auf die schiefe Ebene begeben haben, und Präsident Glück sagt: Wenn es nur ein Zentrum gibt, dann können wir wenigstens den Schaden minimieren. Insofern hat er im Sinne der Abwägung natürlich Recht. Jetzt ist die Bundesregierung insgesamt am Zuge bzw. auch der Bundesrat, und die können natürlich die Fehler, die in diesem Verordnungsentwurf drin sind, noch beheben. Insbesondere muss man sich die Ethikkommissionen anschauen – die sind ja jetzt eher so ausgelegt, dass sie als Bewilligungsausschüsse dienen und keine wirklichen Ethikkommissionen sind, wo darüber entschieden wird, ob dieses oder jenes Leben lebenswert oder lebensunwert ist. Auf Dauer werden diese Kommissionen ja eine Positivliste festlegen, bei welcher Behinderung PID angewandt werden darf oder eben nicht. Im Grunde werden also sie das Geschäft übernehmen müssen, vor dem sich der Gesetzgeber gedrückt hat. Und das aus gutem Grund: Denn er weiß, wenn er eine solche Positivliste festlegt, dann entscheidet er, wer lebenswert ist und wer nicht.“


Die Fragen stellte Anne Preckel.


(rv 13.07.2012 pr)











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