2012-07-13 11:45:58

D: Beschneidungsurteil löst Debatten über Religionsfreiheit aus


Der Münchner Kardinal Reinhard Marx ist überzeugt, dass männliche Kleinkinder in Deutschland auch künftig aus religiösen Gründen straffrei beschnitten werden können. Das umstrittene Urteil des Kölner Landgerichts werde in der Angelegenheit „nicht das letzte Wort gewesen sein“, sagte Marx am Donnerstagabend beim Jahresempfang seines Erzbistums in München. Das Judentum habe auch in Deutschland einen Anspruch auf Religionsfreiheit.

Der Zentralrat der Juden forderte unterdessen eine überparteiliche Gesetzesinitiative für legale Beschneidungen von Jungen. In einem Brief hat der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland die Bundesregierung, alle Fraktionsvorsitzenden sowie die Ministerpräsidenten der Länder aufgefordert, für gesetzliche Klarheit zu sorgen. Das gab Dieter Graumann jetzt gegenüber der „Rheinischen Post“ an. „Die Beschneidung ist für Juden absolut elementar“, bekräftigte der Ratspräsident in dem Interview. Wenn das Urteil des Kölner Gerichts zur Rechtslage würde, sei „in letzter Konsequenz jüdisches Leben in Deutschland nicht mehr möglich“. Das Kölner Landgericht hatte die Beschneidung der Penisvorhaut bei minderjährigen Jungen im Falle einer religiösen Motivation als strafbare Körperverletzung gewertet.


Debatte über Religionsfreiheit

Vor dem Hintergrund des Beschneidungsurteils wollen Juden, Christen und Muslime in Deutschland das Thema Religionsfreiheit stärker in den Blickpunkt der Öffentlichkeit rücken. Vertreter der drei Religionen wollen am kommenden Dienstag in Stuttgart darüber beraten, wie freie Religionsausübung besser geschützt werden kann. Bei dem Treffen in der baden-württembergischen Landeshauptstadt könnte es beispielsweise darum gehen, wie eine gemeinsame Großveranstaltung von Juden, Christen und Muslimen aussehen könnte. Über das „Trialog“-Treffen hatte das Vorstandsmitglied der orthodoxen Rabbinerkonferenz in Deutschland, der Dortmunder Rabbiner Avichai Apel, an diesem Donnerstag bei einer Veranstaltung in Berlin informiert. Er betonte, der Kölner Richterspruch habe viele jüdische Eltern in Deutschland verunsichert. Die Juden seien in großer Sorge, wie der Fall weiter behandelt werde. Die Deutsche Bischofskonferenz hatte das Urteil als „befremdlich“ bewertet, da es der „grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit der Eltern und ihrem Erziehungsrecht in keiner Weise gerecht“ werde. Das Gericht hatte die im Judentum und im Islam verbreitete Beschneidung als Körperverletzung bewertet.
(kna/pm 13.07.2012 pr)








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