2012-07-05 14:48:54

Blickpunkt Glaubenskongregation


RealAudioMP3 Die Kongregation für die Glaubenslehre wurde 1542 als „Congregatio Romanae et universalis Inquisitionis“, vulgo Inquisition, gegründet. Papst Paul III. wollte mit dieser Institution die katholische Kirche vor Irrlehren schützen. Sie ist die älteste der neun Kongregationen des Heiligen Stuhles. Das einzige Kurialorgan, das früher eingesetzt wurde, ist das Staatssekretariat, das auf das 15. Jahrhundert zurückgeht. 1908 benannte Papst Pius X. die Behörde in „Heiliges Offizium" um. Am Ende des Zweiten Vatikanischen Konzils ordnete Papst Paul VI. die Kompetenzen und die Struktur der Kongregation neu und gab ihr ihren heutigen Namen. Gemäß Artikel 48 der von Papst Johannes Paul II. 1988 promulgierten Apostolischen Konstitution über die römische Kurie Pastor bonus hat die Kongregation für die Glaubenslehre „die Aufgabe, die Glaubens- und Sittenlehre in der ganze katholischen Kirche zu fördern und schützen.“ Bei einschlägigen Problematiken, die die Glaubenslehre betreffen, kann die Kongregation auch als Tribunal auftreten.

Auch wenn prinzipiell alle Kongregationen der Römischen Kurie gleichrangig sind, kommt der Glaubenskongregation doch eine Sonderstellung zu. Dies wird beispielsweise darin deutlich, dass Dokumente anderer Dikasterien nicht ohne das „placet" der Glaubenskongregation veröffentlicht werden dürfen, zumindest „sofern sie die Glaubenslehre und die Sitten" betreffen. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die Lehraussagen der Kirche einheitlich ausfallen und es keine voneinander abweichenden oder gar gegensätzliche Positionen gibt.

Entsprechend der unterschiedlichen Kompetenzbereiche ist das Dikasterium in drei Sektionen aufgeteilt: die doktrinelle, disziplinäre und die Ehesektion. Die doktrinelle Abteilung kümmert sich um alles, was mit der Verbreitung der Glaubensdoktrin und der Morallehre zusammenhängt. Die disziplinäre Abteilung sanktioniert Glaubensdelikte bzw. Verfehlungen, die die Moral und die Sakramente betreffen. In der Ehe-Abteilung geht es vor allem um Fragen, die mit dem „privilegium fidei“ zusammenhängen, also etwa die Auflösung einer religionsverschiedenen Ehe „zugunsten des Glaubens“.

Die Kongregation besteht derzeit aus 23 Mitgliedern, das sind Kardinäle und Bischöfe aus der Weltkirche. Knapp 50 Mitarbeiter sind an der Glaubenskongregation beschäftigt, darunter einige Frauen. Das Dikasterium wird beraten von einem Kollegium von 28 Konsultoren, die aus verschiedenen Ländern stammen. Sie sind in der Regel als Professoren an den Päpstlichen Fakultäten in Rom tätig und vertreten unterschiedliche theologische Disziplinen. Die Glaubenskongregation organisiert mitunter auch wissenschaftliche Symposien und Zusammenkünfte, die sich mit Fragen von lehrhafter Bedeutung beschäftigen.

Zu ihren alle fünf Jahre in Rom stattfindenden „ad limina-Besuchen“ empfängt das Dikasterium die Bischöfe der Weltkirche zu Gesprächen. Dabei geht es um einen gegenseitigen Informationsaustausch und um aktuelle Probleme der jeweiligen Teilkirche.

Der Präfekt der Glaubenskongregation ist von Amts wegen gleichzeitig auch Präsident der Päpstlichen Bibelkommission und der Internationalen Theologischen Kommission, deren Sekretariat und Sitz bei dem Dikasterium ist. Die Tätigkeit beider Kommissionen ist eng mit der Glaubenskongregation verbunden. Außerdem leitet der Präfekt die Kommission Ecclesia Dei, die für den Dialog mit den Piusbrüdern verantwortlich ist.
(rv 05.07.2012 cs)










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