Die Kongregation für
die Glaubenslehre wurde 1542 als „Congregatio Romanae et universalis Inquisitionis“,
vulgo Inquisition, gegründet. Papst Paul III. wollte mit dieser Institution die katholische
Kirche vor Irrlehren schützen. Sie ist die älteste der neun Kongregationen des Heiligen
Stuhles. Das einzige Kurialorgan, das früher eingesetzt wurde, ist das Staatssekretariat,
das auf das 15. Jahrhundert zurückgeht. 1908 benannte Papst Pius X. die Behörde in
„Heiliges Offizium" um. Am Ende des Zweiten Vatikanischen Konzils ordnete Papst Paul
VI. die Kompetenzen und die Struktur der Kongregation neu und gab ihr ihren heutigen
Namen. Gemäß Artikel 48 der von Papst Johannes Paul II. 1988 promulgierten Apostolischen
Konstitution über die römische Kurie Pastor bonus hat die Kongregation für die Glaubenslehre
„die Aufgabe, die Glaubens- und Sittenlehre in der ganze katholischen Kirche zu fördern
und schützen.“ Bei einschlägigen Problematiken, die die Glaubenslehre betreffen, kann
die Kongregation auch als Tribunal auftreten.
Auch wenn prinzipiell alle Kongregationen
der Römischen Kurie gleichrangig sind, kommt der Glaubenskongregation doch eine Sonderstellung
zu. Dies wird beispielsweise darin deutlich, dass Dokumente anderer Dikasterien nicht
ohne das „placet" der Glaubenskongregation veröffentlicht werden dürfen, zumindest
„sofern sie die Glaubenslehre und die Sitten" betreffen. Diese Maßnahme soll sicherstellen,
dass die Lehraussagen der Kirche einheitlich ausfallen und es keine voneinander abweichenden
oder gar gegensätzliche Positionen gibt.
Entsprechend der unterschiedlichen
Kompetenzbereiche ist das Dikasterium in drei Sektionen aufgeteilt: die doktrinelle,
disziplinäre und die Ehesektion. Die doktrinelle Abteilung kümmert sich um alles,
was mit der Verbreitung der Glaubensdoktrin und der Morallehre zusammenhängt. Die
disziplinäre Abteilung sanktioniert Glaubensdelikte bzw. Verfehlungen, die die Moral
und die Sakramente betreffen. In der Ehe-Abteilung geht es vor allem um Fragen, die
mit dem „privilegium fidei“ zusammenhängen, also etwa die Auflösung einer religionsverschiedenen
Ehe „zugunsten des Glaubens“.
Die Kongregation besteht derzeit aus 23 Mitgliedern,
das sind Kardinäle und Bischöfe aus der Weltkirche. Knapp 50 Mitarbeiter sind an der
Glaubenskongregation beschäftigt, darunter einige Frauen. Das Dikasterium wird beraten
von einem Kollegium von 28 Konsultoren, die aus verschiedenen Ländern stammen. Sie
sind in der Regel als Professoren an den Päpstlichen Fakultäten in Rom tätig und vertreten
unterschiedliche theologische Disziplinen. Die Glaubenskongregation organisiert mitunter
auch wissenschaftliche Symposien und Zusammenkünfte, die sich mit Fragen von lehrhafter
Bedeutung beschäftigen.
Zu ihren alle fünf Jahre in Rom stattfindenden „ad
limina-Besuchen“ empfängt das Dikasterium die Bischöfe der Weltkirche zu Gesprächen.
Dabei geht es um einen gegenseitigen Informationsaustausch und um aktuelle Probleme
der jeweiligen Teilkirche.
Der Präfekt der Glaubenskongregation ist von Amts
wegen gleichzeitig auch Präsident der Päpstlichen Bibelkommission und der Internationalen
Theologischen Kommission, deren Sekretariat und Sitz bei dem Dikasterium ist. Die
Tätigkeit beider Kommissionen ist eng mit der Glaubenskongregation verbunden. Außerdem
leitet der Präfekt die Kommission Ecclesia Dei, die für den Dialog mit den Piusbrüdern
verantwortlich ist. (rv 05.07.2012 cs)