2012-07-04 14:44:43

Österreich: Grenzüberschreitende Beschneidungsdiskussion


Der Streit um das Urteil des Kölner Landgerichtes zur Beschneidungspraxis hat nun auch Österreich erreicht: Der Urteilsspruch, die religiöse Beschneidung von Buben sei als „schwere und irreversible“ und somit strafbare Körperverletzung zu werten, sei ein massiver Eingriff in die Religionsfreiheit, erklärten jetzt sowohl christliche als auch jüdische Stimmen in Österreich. Zu Wort meldeten sich der Wiener Theologe Martin Jäggle als Präsident des österreichischen Koordinierungsausschusses für christlich-jüdische Zusammenarbeit, der Wiener Rabbiner Schlomo Hofmeister und der evangelische Synodenpräsident Peter Krömer. Auch die Printmedien nehmen sich des Themas zunehmend an.

Von einem „eklatanten Eingriff“ sprach Martin Jäggle am Mittwoch in einer Stellungnahme gegenüber „Kathpress“. Das Kölner Urteil habe zwar für Österreich keine rechtlichen, könne aber sehr wohl gesellschaftspolitische Folgen haben. Ähnlich argumentiert Schlomo Hofmeister, Gemeinderabbiner von Wien: Beschneidung sei ein Eingriff, der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Präventivmaßnahme empfohlen wird; ihn „als rechtswidrige Körperverletzung zu diffamieren, weil - und nur weil - seine Durchführung religiös begründet war, ist nicht nur absurd, sondern implizit eine bemerkenswerte Antwort auf die Frage, was wohl die wahre Motivation der an diesem Gerichtsverfahren beteiligten Personen ist“. Für Juden sei die Beschneidung von Buben am achten Tag nach der Geburt „essenzieller Bestandteil unserer religiösen Praxis, und es ist das Recht des neugeborenen Juden, dass ihm seine Eltern dieses ermöglichen“ - noch dazu in einem Alter, da dieser Eingriff „eine Bagatelle“ darstelle. Von diesem Ritual seien Juden auch im Alten Rom nicht abgerückt, als die Beschneidung unter Todesstrafe gestellt wurde. „Dieser Spruch eines untergeordneten Gerichts hat weder legislative Autorität noch einen präjudiziellen Charakter, und wird mich keinesfalls davon abhalten, auch weiterhin jüdische Beschneidungen in Deutschland durchzuführen“, so Hofmeister abschließend.

Der Präsident der Generalsynode der Evangelischen Kirche in Österreich, Peter Krömer, betonte gegenüber dem Evangelischen Pressedienst (epdÖ): „Das Verbot einer medizinisch nicht indizierten Beschneidung männlicher Knaben greift massiv und nicht gerechtfertigt in die Religionsfreiheit der Israelitischen Religionsgemeinschaft ein und auch in die Religionsfreiheit der Islamischen Glaubensgemeinschaft.“

(kap 04.07.2012 cs)







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