2012-07-01 17:51:56

D: Ein Kommentar zum Beschneidungsurteil


RealAudioMP3 Mit dem Verbot der Beschneidung hat das Kölner Landgericht eine neue Etappe in der Auseinandersetzung zwischen Religion und Staat ausgelöst. Ich sage ausgelöst, denn der Richterentschluss wird nicht das letzte Wort in dieser Sache sein. Es gibt anders lautende Urteile und damit Rechtsunsicherheit, außerdem ist die Religionsfreiheit ein zu wichtiges Thema, als dass man seine Begrenzung allein dem Landgericht Köln überlassen könnte.

Verschiedentlich haben sich Vertreter der betroffenen Religionen Islam und Judentum, dann aber auch des Christentums zu Wort gemeldet. Sie sehen eine Einschränkung der Religionsfreiheit. Und genau das ist es: Der Raum der Möglichkeiten, Tradition und Brauch und Gebot zu leben, ist eingeschränkt worden.

Dabei ist die juristische Seite einleuchtend: Ein Mensch hat ein Recht auf die Unversehrtheit des eigenen Körpers, auch Eltern dürfen dort nicht eingreifen.

Das Landgericht hat nun der Gesellschaft aufgegeben, die Grenzen neu zu bestimmen. Kann ich einen Menschen vor den Konsequenzen bewahren, in eine Religion hineingeboren zu werden? Wo verläuft diese Grenze genau?

Stellen wir uns vor, die nächste Klage beträfe nicht körperliche Schäden, sondern seelische, weil beim Kind im Klassenzimmer ein Kreuz hängt oder im Dorf die Glocken läuten oder in der Straße ein Minarett steht: Ein Mensch zieht vor Gericht, weil er sich psychisch betroffen sieht. Hier werden die Gerichte anders entscheiden, der Mensch ist nicht vollständig vor den Einflüssen der Außenwelt abzuschirmen. Wenn wir Religionsfreiheit dulden wollen, dann müssen wir auch ihre Öffentlichkeit dulden.

Hier hilft ein kleiner Seitenblick auf die Debatte um die Religionsfreiheit in den USA. Hier in Europa meist als etwas übertrieben wahrgenommen geht es genau um dies: Dass Religionsfreiheit gilt, da sind sich alle einig. Wogegen sich die Kirchen wehren ist nur die Umdeutung auf Gottesdienstfreiheit. Also: Religion ja, aber nur in dafür vorgesehenen Räumen, sicher verstaut und der säkularen Welt nicht im Wege stehend.
Das geht nicht. Auch nichtreligiöse Menschen werden sich den Anblick von Religion nicht vollständig ersparen können.

Das bringt uns zurück zum Urteil: Wir werden debattieren müssen, wie Religion in einem Rechtsstaat ihre Sitten, Gebräuche und Gebote leben können. Auch die Religionen, in diesem Fall das Judentum und der Islam, werden ihre Praxis diskutieren müssen, wie es ja auch bereits passiert. Den Religionen im öffentlichen Raum wird nicht erspart bleiben, dass sie sich - dass wir uns - die Frage stellen, was wirklich zur Religion dazu gehört und wie wir unseren Glauben in der modernen Öffentlichkeit leben wollen und können.

(rv 01.07.2012 ord)









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