Die US-Bischöfe sind
enttäuscht vom Beschluss des Obersten Gerichtshofes des Landes, der am Donnerstag
die Gesundheitsreform von US-Präsident Barack Obama für verfassungskonform erklärt
hat. In einer Pressemitteilung bat die US-Bischofskonferenz die Abgeordneten, dass
sie im Parlament zumindest neue Regelungen, die den Lebensschutz betreffen, einführen
werden. Nordamerikanische Medien sprachen von einer „historischen Entscheidung“. Viele
hatten damit gerechnet, dass das Gericht „Obamacare“ zumindest in Teilen kippen würde.
Bereits vor dem Beschluss des Obersten Gerichtshof hatte der New Yorker Erzbischof,
Kardinal Timothy Dolan, dem US-Sender „FoxNews“ gesagt, dass die katholische Kirche
niemals ein Gesetz gutheißen könne, die den Lebensschutz in Gefahr bringe.
„Es
geht ja um ein lebenswichtiges Thema und das im wortwörtlichen Sinne. Deshalb müssen
wir leider unserem Präsidenten klar sagen: nein, wir können das nicht akzeptieren.
Es geht nicht, dass katholische Einrichtungen auch Abtreibungen oder Verhütungsmittel
– wenn auch indirekt – mitfinanzieren oder gutheißen.“
Bei dem Gesetz gehe
es auch um die Religionsfreiheit, so Dolan weiter.
„Es ist nicht die Aufgabe
einer politischen Regierung festzulegen, was eine Glaubensgemeinschaft für gut oder
nicht befinden soll. Das wird aber mit diesem Gesetz genau gemacht. Es wäre schon
ein wichtiger Schritt, wenn die Regierung diesen Punkt akzeptieren würde. Dann könnten
wir uns wieder anderen Themen widmen.“
Um was geht es eigentlich? In
dem Gesetz geht es im Kern darum, über 30 Millionen unversicherten US-Amerikanern
Zugang zu einer Krankenkasse zu ermöglichen. Am Ende sollen 95 Prozent aller US-Amerikaner
versichert sein. Wer sich nicht versichert, obwohl er sich das finanziell leisten
kann, muss mit Strafzahlungen rechnen.
Was kritisiert die katholische
Kirche? Das neue Gesetz sieht vor, dass der Arbeitgeber verpflichtet wird,
ihren Beschäftigten Krankenversicherungen mit Kostenübernahme für Familienplanung
anzubieten. Darunter fallen auch von der katholischen Kirche abgelehnte Maßnahmen
wie künstliche Empfängnisverhütung und Sterilisation. Von dieser Regelung sollen religiöse
Organisationen ausgenommen sein, nicht jedoch Unternehmen in konfessioneller Trägerschaft
wie Schulen, Krankenhäuser, Sozialdienste und Universitäten. Die Bischöfe sehen darin
einen Angriff auf die Grundrechte. Sie haben zu einem Veranstaltungsmarathon zur Religionsfreiheit
aufgerufen, der vom 21. Juni bis zum amerikanischen Unabhängigkeitstag am 4. Juli
dauern soll.