D: Kardinal Meisner kritisiert Beschneidungsurteil
Die Kritik am Urteil zur Beschneidung von Jungen hält an. Kardinal Joachim Meisner,
der Erzbischof von Köln, bezeichnete den Spruch der Kölner Richter als „Eingriff in
die Religionsfreiheit“. Das Landgericht Köln hatte Anfang der Woche die Beschneidung
eines minderjährigen Jungen aus religiösen Gründen als Körperverletzung bewertet.
Der Zentralrat der Juden in Deutschland sprach daraufhin von einem „beispiellosen
und dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften“.
Er forderte den Gesetzgeber auf, Rechtssicherheit zu schaffen und die Religionsfreiheit
zu schützen. Diese Kritik sei berechtigt, kommentierte an diesem Freitag der Kölner
Erzbischof in einer Stellungnahme. Das Urteil konstruiere eine „Schutzpflicht des
Staates gegenüber einer Elternentscheidung, die für jüdische Eltern eine biblisch
begründete Elternpflicht ist und für muslimische Eltern in einer verpflichtenden religiösen
Tradition gründet“. Besorgt über die Reaktionen auf das Beschneidungsurteil äußerte
sich die Deutsche Kinderhilfe. Die Auswirkungen der Beschneidung auf Jungen würden
verharmlost. Notwendig sei ein Mentalitätswandel, denn allein über das Strafrecht
lasse sich „millionenfache Kindesmisshandlung aus religiösen Gründen“ nicht abschaffen,
forderte der Verein.