2012-06-29 12:03:22

D: Kardinal Meisner kritisiert Beschneidungsurteil


Die Kritik am Urteil zur Beschneidung von Jungen hält an. Kardinal Joachim Meisner, der Erzbischof von Köln, bezeichnete den Spruch der Kölner Richter als „Eingriff in die Religionsfreiheit“. Das Landgericht Köln hatte Anfang der Woche die Beschneidung eines minderjährigen Jungen aus religiösen Gründen als Körperverletzung bewertet. Der Zentralrat der Juden in Deutschland sprach daraufhin von einem „beispiellosen und dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften“. Er forderte den Gesetzgeber auf, Rechtssicherheit zu schaffen und die Religionsfreiheit zu schützen. Diese Kritik sei berechtigt, kommentierte an diesem Freitag der Kölner Erzbischof in einer Stellungnahme. Das Urteil konstruiere eine „Schutzpflicht des Staates gegenüber einer Elternentscheidung, die für jüdische Eltern eine biblisch begründete Elternpflicht ist und für muslimische Eltern in einer verpflichtenden religiösen Tradition gründet“. Besorgt über die Reaktionen auf das Beschneidungsurteil äußerte sich die Deutsche Kinderhilfe. Die Auswirkungen der Beschneidung auf Jungen würden verharmlost. Notwendig sei ein Mentalitätswandel, denn allein über das Strafrecht lasse sich „millionenfache Kindesmisshandlung aus religiösen Gründen“ nicht abschaffen, forderte der Verein.

(domradio 29.06.2012 mg)







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