Künftig soll es bei einer künstlichen Befruchtung erlaubt sein, Embryonen vor der
Einpflanzung in die Gebärmutter auf schwere Erbkrankheiten hin zu untersuchen. Der
Bundesrat will im Auftrag des eidgenössischen Parlaments die seit 2001 verbotene Präimplantationsdiagnostik
(PID) unter bestimmten Voraussetzungen zulassen. Er hat das Eidgenössische Departement
des Innern damit beauftragt, bis im Frühjahr die entsprechenden Gesetzesentwürfe und
die Botschaft dazu auszuarbeiten, teilte das Bundesamt für Gesundheit am Donnerstag
mit. Kritisch dazu hatten sich jedoch im vergangenen Oktober die Schweizer Bischöfe
geäußert. Ein Verfahren, das das „Eliminieren von `kranken` Embryonen zum Ziel hat,
ist nicht mit der in der Bundesverfassung verankerten Würde des Menschen vereinbar“,
schrieben sie. Damit werde im Gegenteil der Grundsatz der Menschenwürde verletzt,
denn die PID selektioniere Embryonen als mögliche Träger einer schweren Krankheit,
die daraufhin eliminiert würden.