2012-06-28 15:43:57

Schweiz: Regierung will PID-Verbot aufheben


Künftig soll es bei einer künstlichen Befruchtung erlaubt sein, Embryonen vor der Einpflanzung in die Gebärmutter auf schwere Erbkrankheiten hin zu untersuchen. Der Bundesrat will im Auftrag des eidgenössischen Parlaments die seit 2001 verbotene Präimplantationsdiagnostik (PID) unter bestimmten Voraussetzungen zulassen. Er hat das Eidgenössische Departement des Innern damit beauftragt, bis im Frühjahr die entsprechenden Gesetzesentwürfe und die Botschaft dazu auszuarbeiten, teilte das Bundesamt für Gesundheit am Donnerstag mit. Kritisch dazu hatten sich jedoch im vergangenen Oktober die Schweizer Bischöfe geäußert. Ein Verfahren, das das „Eliminieren von `kranken` Embryonen zum Ziel hat, ist nicht mit der in der Bundesverfassung verankerten Würde des Menschen vereinbar“, schrieben sie. Damit werde im Gegenteil der Grundsatz der Menschenwürde verletzt, denn die PID selektioniere Embryonen als mögliche Träger einer schweren Krankheit, die daraufhin eliminiert würden.

(kipa 28.06.2012 mg)







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