Alois Glück: Missverständnisse beim Betreuungsgeld klären
Die Kritik des Eichstätter
Bischofs Gregor Maria Hanke an der ablehnenden Haltung der Caritas zum Betreuungsgeld
bedeutet keinen grundsätzlichen Konflikt innerhalb der katholischen Kirche beim Thema
Familienförderung. Das sagte der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken,
Alois Glück, im Münchner Kirchenradio.
„Auch der Caritasverband ist sehr
dezidiert für die Bedeutung des Elternrechtes und für möglichst Wahlfreiheit. Ich
habe Verständnis, dass sich die Caritas gerade für die Familien einsetzt, die keine
Wahlfreiheit haben, weil beide Eltern für den Lebensunterhalt arbeiten müssen und
deshalb auf Kita-Plätze angewiesen sind. Dahinter verbirgt sich aus meiner Sicht aber
keine grundsätzliche Meinungsverschiedenheit innerhalb der Kirche.“
Wichtig
sei es jetzt, miteinander zu reden und das Missverständnis zu klären, so Glück. Grundsätzliche
Kritik übte der Chef der katholischen Laien an den kirchlichen Verbänden, die das
Betreuungsgeld ablehnten, weil sie einen Missbrauch bei sozial schwachen Familien
befürchten.
„Eine gewisse Fehlsteuerung kann auch ich nicht ausschließen.
Ich halte es aber für falsch, dies nun zum Maßstab für alle zu machen. Nur weil vielleicht
bei zehn Prozent der Eltern so etwas zu erwarten ist, kann man nicht den anderen neunzig
Prozent generell das Misstrauen aussprechen. Das stört mich an der derzeitigen Diskussion
ums Betreuungsgeld auch innerhalb des kirchlichen Bereichs“.
Der Bischof
von Eichstätt, Gregor Maria Hanke, hatte zu Beginn der Woche die Caritas für ihre
Ablehnung des Betreuungsgeldes kritisiert. Der Bischof forderte die Caritas auf, unbedingt
den Eindruck zu vermeiden, sie stelle ihr ökonomisches Interesse als Träger von Kindertagesstätten
über das Wohl der Kinder. Die katholische Wohlfahrtsorganisation hatte ihrerseits
das von der Bundesregierung beschlossene Betreuungsgeld, mit dem Eltern, die ihre
Kleinkinder zuhause erziehen, eine finanzielle Anerkennung erhalten sollen, immer
wieder abgelehnt.
Hitziger Streit im Bundestag In einer teilweise
hitzigen Debatte hat sich der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung mit dem Betreuungsgeld
befasst. Laut Gesetzentwurf des Bundesfamilienministeriums sollen Eltern ab 2013 Betreuungsgeld
erhalten, wenn sie keine öffentlich geförderte Tagesbetreuung für ihre ein- und zweijährigen
Kinder in Anspruch nehmen. Vertreter der Regierungskoalition pochten auf die Wahlfreiheit
der Eltern, selbst über die Form der Betreuung ihrer Kleinkinder zu entscheiden. SPD,
Grüne und Die Linke verwarfen den Entwurf als sozial-, bildungs- und gleichstellungspolitisch
verfehlt. Sie verlangten in eigenen Anträgen, die Mittel in den Ausbau von Kindertagesstätten
zu stecken. Der Gesetzentwurf und die Anträge wurden an die zuständigen Ausschüsse
verwiesen. Federführend ist der Familienausschuss.