Als Angriff auf das jüdische Leben in Deutschland werten die Gesellschaften für christlich-jüdische
Zusammenarbeit das Kölner Gerichtsurteil zu Beschneidungen. Die Vornahme von Beschneidungen
aus religiösen Gründen zu „kriminalisieren“, bedeute nichts anderes, als „jüdisches
Leben in Deutschland grundsätzlich für unerwünscht“ zu erklären, kritisierte der „Koordinierungsrat
der Gesellschaften für christlich-jüdische Zusammenarbeit“ am Mittwoch. Der Koordinierungsrat
hält das Urteil des Kölner Landgerichts für verfassungswidrig, weil es die im Grundgesetz
verankerte Recht auf freie Religionsausübung verletze. Sollte das Urteil nicht vom
Bundesverfassungsgericht verworfen werden, wäre für ein religiös lebendes Judentum
in Deutschland kein Platz mehr, so der Koordinierungsrat. Dies wäre ein weltweit einmaliger
Fall. Das Kölner Landgericht hatte am Dienstag erstmals in Deutschland den chirurgischen
Eingriff der Beschneidung aus religiösen Gründen als strafbare Handlung gewertet.
Die Beschneidung sei nicht durch die Einwilligung der Eltern gerechtfertigt und entspreche
nicht dem Kindeswohl, urteilten die Richter. Die Beschneidung, also die Entfernung
der Vorhaut, hat im Judentum und im Islam eine große religiöse Bedeutung. Im Judentum
erinnert das Ritual an den heiligen Bund, den Gott mit dem Stammvater Abraham geschlossen
hat.