2012-06-27 13:22:05

D: Beschneidung als „strafbare Handlung“?


Als Angriff auf das jüdische Leben in Deutschland werten die Gesellschaften für christlich-jüdische Zusammenarbeit das Kölner Gerichtsurteil zu Beschneidungen. Die Vornahme von Beschneidungen aus religiösen Gründen zu „kriminalisieren“, bedeute nichts anderes, als „jüdisches Leben in Deutschland grundsätzlich für unerwünscht“ zu erklären, kritisierte der „Koordinierungsrat der Gesellschaften für christlich-jüdische Zusammenarbeit“ am Mittwoch. Der Koordinierungsrat hält das Urteil des Kölner Landgerichts für verfassungswidrig, weil es die im Grundgesetz verankerte Recht auf freie Religionsausübung verletze. Sollte das Urteil nicht vom Bundesverfassungsgericht verworfen werden, wäre für ein religiös lebendes Judentum in Deutschland kein Platz mehr, so der Koordinierungsrat. Dies wäre ein weltweit einmaliger Fall. Das Kölner Landgericht hatte am Dienstag erstmals in Deutschland den chirurgischen Eingriff der Beschneidung aus religiösen Gründen als strafbare Handlung gewertet. Die Beschneidung sei nicht durch die Einwilligung der Eltern gerechtfertigt und entspreche nicht dem Kindeswohl, urteilten die Richter. Die Beschneidung, also die Entfernung der Vorhaut, hat im Judentum und im Islam eine große religiöse Bedeutung. Im Judentum erinnert das Ritual an den heiligen Bund, den Gott mit dem Stammvater Abraham geschlossen hat.

(kna 27.06.2012 pr)








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