Der Kanton Zürich plant als erster Schweizer Kanton ein Gesetz, das die Suizidhilfe
regelt. Das bestätigt der Zürcher Justizdirektor Martin Graf, wie die „NZZ am Sonntag“
berichtet. Ihm genüge es nicht, dass das Thema „bloß im Schweizer Strafrecht“ geregelt
bleibe. Damit geht Graf weiter als die Schweizer Regierung, die sich letztes Jahr
gegen eine Regelung der Suizidhilfe auf nationaler Ebene ausgesprochen hat. Diese
Haltung hat Bundesrätin Simonetta Sommaruga diese Woche erneut bekräftigt – in ihrer
Rede am Weltkongress der Sterbehilfeorganisationen in Zürich. Im Standortkanton werden
weitaus die meisten der jährlich bald 500 Freitodbegleitungen der Schweiz durchgeführt.
Die
Aussage von Justizdirektor Graf fanden vor dem Hintergrund des von 12.-18. Juni in
Zürich tagenden Kongresses des Weltverbandes der Suizidhilfe-Organisationen statt.
An der Veranstaltung und am besonders liberalen Schweizer Sterbehilfegesetz war seitens
der katholischen Kirche deutliche Kritik geäußert worden. So hatte beispielsweise
jüngst die Diözese Chur ein Argumentarium zum Thema Sterbehilfe veröffentlicht. Darin
wird das eindeutige Nein der Kirche zu aktiver Sterbehilfe bekräftigt und für den
Ausbau der Palliativmedizin plädiert.