Slowenien: Diskussion um Gesetz zur Religionsfreiheit
„Starke Zweifel“ hinsichtlich der vorgeschlagenen Änderungen zum slowenischen Religionsfreiheitsgesetzes:
Diese haben Repräsentanten der katholischen, der evangelikalen und Serbisch-orthodoxen
Kirche. Sie werden auch von der islamischen Gemeinde des Landes geteilt. In einer
gemeinsamen Stellungnahme schreiben die religiösen Autoritäten, die Kommission habe
weder konkrete verfassungsrechtliche Gründe für eine solche Änderung genannt, noch
würden die vorgeschlagenen Änderungen zu einer Verbesserung führen, sondern im Gegenteil
den als „zufriedenstellend“ angesehenen Standard des Gesetzes deutlich mindern und
das Gesetz sogar in Konflikt mit der herrschenden Verfassung bringen. Aus diesem Grund
halte die Vereinigung der Religionen das vorgeschlagene Gesetz für „nicht demokratiekonform“
und für nicht konform mit den Regeln der Europäischen Union. Die Vereinigung bemängelte
auch, dass sie im Vorfeld der Änderungsvorschläge nicht aktiv konsultiert worden sei
und verlieh ihrer Sorge darüber Ausdruck, eine Diskussion im Parlament könnte zu einer
„Politisierung der Religionen aus nichtigen Gründen“ führen.
Die Beschwerde
der Religionsgemeinschaften richtet sich gegen Änderungsvorschläge am Gesetz für Religionsfreiheit,
die am 18. Mai 2012 durch eine Gruppe von 14 slowenischen Abgeordneten unter der Leitung
von Majda Potrata eingebracht hat. Die Änderungsvorschläge betreffen unter anderem
die staatliche Kofinanzierung der priesterlichen Altersvorsorge. Dem bestehenden Gesetz
wurde erst 2010 durch das Verfassungsgericht bescheinigt, dass es in Einklang mit
der Verfassung sei, ausgenommen davon waren jedoch drei Punkte, die in der Zwischenzeit
bereits korrigiert worden sind.