Dänisches Parlament billigt kirchliche Trauung gleichgeschlechtlicher Paare
In der protestantischen Staatskirche Dänemarks können gleichgeschlechtliche Paare
künftig heiraten. Das Parlament in Kopenhagen beschloss am Donnerstag ein entsprechendes
Gesetz. 85 Abgeordnete stimmten für den Entwurf, 24 votierten dagegen. Demnach stimmten
auch große Teile der Opposition für das Gesetz. Das Gesetz sieht vor, dass sich die
Beteiligten „Ehepartner“ statt wie bisher „eingetragene Partner“ nennen können und
eine „Ehe“ statt einer „eingetragenen Partnerschaft“ eingehen. Auch können gleichgeschlechtliche
Paare künftig zwischen einer kirchlichen und einer standesamtlichen Trauung wählen.
Dänemark hat eine protestantische Staatskirche. Anders als in Schweden oder kürzlich
in Norwegen ist vorerst keine Trennung von Kirche und Staat geplant. Dänemark war
1989 das erste Land weltweit, das eine Registrierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften
ermöglichte. Am 1. Januar 2012 lebten landesweit 4.101 Paare in einer solchen eingetragenen
Partnerschaft. Durch das neue Gesetz erhalten bereits geschlossene Partnerschaften
automatisch den Status einer Ehe.
Protestantische Bischöfe erarbeiten kirchliches
Ritual Unterdessen haben acht der zehn protestantischen dänischen Bischöfe
ein neues Ritual für gleichgeschlechtliche Eheschließungen erarbeitet. Der Kopenhagener
Bischof Peter Skov-Jakobsen sagte, man habe überprüft, welche Rituale es bereits gebe,
was verkündet und gesagt werden solle und worum man beten wolle. Die ersten kirchlichen
Eheschließungen könnten am 15. Juni erfolgen. Umfragen im Vorfeld hatten ergeben,
dass etwa jeder dritte der Pfarrerinnen und Pfarrer Trauungen homosexueller Paare
ablehnt. Das neue Gesetz ermöglicht es ihnen, sich in solchen Fällen persönlich zu
verweigern. Auch unter den Bischöfen gab es Widerstand. Einige von ihnen erklärten
sich jedoch bereit, jenseits ihrer persönlichen Meinung an der Gestaltung des neuen
Rituals mitzuwirken.