2012-06-07 14:59:55

D: Gespaltenes Echo auf Betreuungsgeld


Kirchliche Verbände reagieren sehr unterschiedlich auf den Gesetzesentwurf zum Betreuungsgeld. Das Berliner Kabinett hat den Entwurf am Mittwoch beschlossen und will ihn noch vor der Sommerpause verabschieden. Eltern von Kindern im zweiten Lebensjahr, die keinen staatlich geförderten Kita-Platz in Anspruch nehmen, können laut Entwurf künftig Betreuungsgeld beantragen. Dies gilt auch für Eltern, die ihr Kind privat betreuen lassen, während sie arbeiten.

Während die evangelische Kirche das Betreuungsgeld ablehnt, plädieren die katholischen Bischöfe sowie mehrere katholische Verbände für die Auszahlung der Leistung. Der Caritasverband allerdings sieht die finanzielle Unterstützung eher kritisch. „Ein Betreuungsgeld, das nur bezahlt wird, wenn auf öffentliche Kinderbetreuung verzichtet wird, ist ungerecht und unterstützt die Wahlfreiheit von Eltern nicht“, so Caritas-Präsident Peter Neher. Wie der „Familienbund der Katholiken“ fordert die Caritas eine Anschlussleistung an das Elterngeld. Der Sockelbetrag des Elterngeldes in Höhe von derzeit 300 Euro solle für alle bis zum Ende der gesetzlichen Elternzeit gezahlt werden, so die beiden Verbände.

Auch der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) kritisiert das geplante Betreuungsgeld. „Es setzt falsche Anreize und ist ungerecht“, so BDKJ-Bundesvorsitzender Dirk Tänzler. „Das Betreuungsgeld kann fehlende Kita-Plätze nicht ersetzen. Wir brauchen mehr Investitionen in Infrastruktur für Kinder und Jugendliche.“ Das Betreuungsgeld solle fördern, dass Eltern sich zu Hause länger um ihre Kinder kümmern. Studien belegten aber, dass die Eltern, die das tun, den Anschluss an das Berufsleben häufig nicht wieder finden und dadurch später Nachteile – zum Beispiel in der Altersvorsorge – haben.

(div/rv 07.06.2012 sk)








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