2012-05-30 14:46:51

D: Katholische Verbände weisen Betreuungsgeldpläne zurück


Aus dem Gesetzentwurf für das umstrittene Betreuungsgeld sind erste Details bekannt geworden, die zu einer ablehnenden Reaktion zweier der wichtigsten katholischen Verbände in Deutschland führten. Wie das Kölner Domradio berichtet, fordern der Caritasverband und der Familienbund der Katholiken statt des geplanten Betreuungsgeldes eine Anschlussleistung an das Elterngeld. Der Sockelbetrag des Elterngeldes in Höhe von derzeit 300 Euro solle für alle bis zum Ende der gesetzlichen Elternzeit gezahlt werden, erklärten beide Verbände. Unter Maßgabe eines ausreichenden Angebots an Kita-Plätzen sei erst dann eine freie Wahlmöglichkeit zwischen den Betreuungsformen möglich. Nach Ansicht der Verbände hilft das geplante Betreuungsgeld den Familien nicht, die auf den Verdienst beider Eltern angewiesen sind, da es nach bisheriger Planung nur dann gezahlt werden soll, wenn keine öffentlich geförderte Kinderbetreuung in Anspruch genommen wird.

Erheblicher finanzieller Druck auf arme Familien

Caritas-Präsident Peter Neher betonte, vor allem Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen seien infolge des Verdienstausfalls bei häuslicher Betreuung einem erheblichen finanziellen Druck ausgesetzt. Zusätzliche Transferleistungen seien deshalb notwendig. Auch die Präsidentin des Familienbunds, Elisabeth Bußmann, wies darauf hin, dass eine freie Wahl zwischen Kita oder Betreuung zu Hause nur durch eine entsprechende finanzielle Flankierung möglich sei. Der Mindestbetrag müsse daher auch im zweiten und dritten Lebensjahr des Kindes gezahlt werden.

Am Dienstag wurde der Entwurf vom Bundesfamilienministerium bereits in die Ressortabstimmung gegeben - und damit auch Details bekannt. Laut dem Papier soll es eine Stichtagsregelung geben, nach der nur ab Januar 2012 geborene Kinder die neue Leistung erhalten. Hartz-IV-Empfänger gehen leer aus. Das heiß debattierte Vorhaben schließe eine "Förderlücke", heißt es im Entwurf. Auch Ausgaben für private Betreuung - sei es durch zeitweisen Verzicht auf den Beruf, das Engagement der Großeltern oder eben auch die Anstellung eines Au Pairs oder eines Kindermädchens - sollen durch das Betreuungsgeld gemindert werden.

Am 6. Juni soll der Entwurf im Kabinett abgestimmt, Ende Juni dann abschließend im Bundestag beraten werden. Die Opposition lehnt das Vorhaben ab, da es aus ihrer Sicht vor dem Hintergrund des schleppenden Kita-Ausbaus falsche Anreize setzt. Die SPD droht sogar mit einer Verfassungsklage. Auch innerhalb der Regierungskoalition gibt es Unmut.

(domradio 30.05.2012 cs)







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