D: Katholische Verbände weisen Betreuungsgeldpläne zurück
Aus dem Gesetzentwurf für das umstrittene Betreuungsgeld sind erste Details bekannt
geworden, die zu einer ablehnenden Reaktion zweier der wichtigsten katholischen Verbände
in Deutschland führten. Wie das Kölner Domradio berichtet, fordern der Caritasverband
und der Familienbund der Katholiken statt des geplanten Betreuungsgeldes eine Anschlussleistung
an das Elterngeld. Der Sockelbetrag des Elterngeldes in Höhe von derzeit 300 Euro
solle für alle bis zum Ende der gesetzlichen Elternzeit gezahlt werden, erklärten
beide Verbände. Unter Maßgabe eines ausreichenden Angebots an Kita-Plätzen sei erst
dann eine freie Wahlmöglichkeit zwischen den Betreuungsformen möglich. Nach Ansicht
der Verbände hilft das geplante Betreuungsgeld den Familien nicht, die auf den Verdienst
beider Eltern angewiesen sind, da es nach bisheriger Planung nur dann gezahlt werden
soll, wenn keine öffentlich geförderte Kinderbetreuung in Anspruch genommen wird.
Erheblicher finanzieller Druck auf arme Familien
Caritas-Präsident
Peter Neher betonte, vor allem Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen seien
infolge des Verdienstausfalls bei häuslicher Betreuung einem erheblichen finanziellen
Druck ausgesetzt. Zusätzliche Transferleistungen seien deshalb notwendig. Auch die
Präsidentin des Familienbunds, Elisabeth Bußmann, wies darauf hin, dass eine freie
Wahl zwischen Kita oder Betreuung zu Hause nur durch eine entsprechende finanzielle
Flankierung möglich sei. Der Mindestbetrag müsse daher auch im zweiten und dritten
Lebensjahr des Kindes gezahlt werden.
Am Dienstag wurde der Entwurf vom Bundesfamilienministerium
bereits in die Ressortabstimmung gegeben - und damit auch Details bekannt. Laut dem
Papier soll es eine Stichtagsregelung geben, nach der nur ab Januar 2012 geborene
Kinder die neue Leistung erhalten. Hartz-IV-Empfänger gehen leer aus. Das heiß debattierte
Vorhaben schließe eine "Förderlücke", heißt es im Entwurf. Auch Ausgaben für private
Betreuung - sei es durch zeitweisen Verzicht auf den Beruf, das Engagement der Großeltern
oder eben auch die Anstellung eines Au Pairs oder eines Kindermädchens - sollen durch
das Betreuungsgeld gemindert werden.
Am 6. Juni soll der Entwurf im Kabinett
abgestimmt, Ende Juni dann abschließend im Bundestag beraten werden. Die Opposition
lehnt das Vorhaben ab, da es aus ihrer Sicht vor dem Hintergrund des schleppenden
Kita-Ausbaus falsche Anreize setzt. Die SPD droht sogar mit einer Verfassungsklage.
Auch innerhalb der Regierungskoalition gibt es Unmut.