2012-05-26 11:38:45

Spanien: Unterhalt für versehentlich nicht abgetriebenes Kind


Ein Gericht in Palma de Mallorca hat einen Gynäkologen dazu verurteilt, 25 Jahre lang Unterhalt für ein Kind zu bezahlen, das er hätte abtreiben sollen. Der Eingriff war missglückt, obwohl der Arzt der Patientin zwei Wochen später bei einer Ultraschalluntersuchung bestätigte, dass die Abtreibung erfolgreich war. Erst in der 22. Woche entdeckte die Frau ihre immer noch bestehende Schwangerschaft. Nach spanischem Recht war es zu diesem Zeitpunkt zu spät für eine Abtreibung, da das Kind gesund war. Deshalb zog die Mutter vor Gericht. In dem Urteil heißt es, der Arzt sei verantwortlich für die Existenz des Kindes und müsse daher für dessen Unterhalt sorgen. Bis zum 25. Geburtstag des heute eineinhalbjährigen Jungen muss der Arzt einen monatlichen Unterhalt von knapp 1.000 Euro an die Mutter zahlen, zuzüglich einer pauschalen Entschädigung von 150.000 Euro.

(aci/diverse 26.05.2012 gs)







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