Spanien: Unterhalt für versehentlich nicht abgetriebenes Kind
Ein Gericht in Palma de Mallorca hat einen Gynäkologen dazu verurteilt, 25 Jahre lang
Unterhalt für ein Kind zu bezahlen, das er hätte abtreiben sollen. Der Eingriff war
missglückt, obwohl der Arzt der Patientin zwei Wochen später bei einer Ultraschalluntersuchung
bestätigte, dass die Abtreibung erfolgreich war. Erst in der 22. Woche entdeckte die
Frau ihre immer noch bestehende Schwangerschaft. Nach spanischem Recht war es zu diesem
Zeitpunkt zu spät für eine Abtreibung, da das Kind gesund war. Deshalb zog die Mutter
vor Gericht. In dem Urteil heißt es, der Arzt sei verantwortlich für die Existenz
des Kindes und müsse daher für dessen Unterhalt sorgen. Bis zum 25. Geburtstag des
heute eineinhalbjährigen Jungen muss der Arzt einen monatlichen Unterhalt von knapp
1.000 Euro an die Mutter zahlen, zuzüglich einer pauschalen Entschädigung von 150.000
Euro.