Die Pfarrlöhne im Kanton Bern sollen über die Kirchensteuern finanziert werden. Dies
fordert die Motion eines Kantonsparlamentariers. Die Landeskirchen und die Jüdischen
Gemeinden des Kantons Bern sind dagegen. Ein solcher Systemwechsel wäre finanzpolitisch
„abenteuerlich“, so die Religionsgemeinschaften in einer gemeinsamen Medienmitteilung.
Die Berner Landeskirchen und die Interessengemeinschaft der jüdischen Gemeinden im
Kanton Bern erinnern daran, dass Pfarrlöhne nicht isoliert als Kostenfaktoren betrachtet
werden können. Vor rund 200 Jahren kam es zu einer grundlegenden Änderung: Zuvor waren
alle Kirchen und Kirchengüter im Besitz von Stiftungen. 1804 wurden sie vollständig
verstaatlicht, das hieß, dass der Kanton Bern sie von den Stiftungen übernahm. Im
Gegenzug verpflichtete sich der Kanton, für die Löhne der Pfarrpersonen aufzukommen.