Die katholische Kirche in der österreichischen Steiermark hat säumige Kirchenbeitragszahler
per SMS erinnert. Die SMS-Aktion sei „gut überlegt“ und „rechtlich zulässig“, erklärte
der stellvertretende Wirtschaftsdirektor der Diözese Graz-Seckau, Gottfried Moik,
der Nachrichtenagentur Kathpress. Die Kirche stehe in einer Beziehung zu den Katholiken
als ihren Mitgliedern; damit gebe es „eine gesetzliche Grundlage für die Kontaktaufnahme“,
so Moik. Die Diözese habe dafür ein entsprechendes Rechtsgutachten eingeholt. Die
Diözese hatte nach eigenen Angaben Mitte Mai rund 17.000 Menschen per SMS an ihren
ausstehenden Kirchenbeitrag erinnert. Der Wiener Anwalt Michael Pilz wirft der Diözese
vor, damit das Telekommunikationsgesetz verletzt zu haben. Dieses sehe vor, „dass
die Sendung einer elektronischen Nachricht an mehr als 50 Mitglieder ohne Zustimmung
der Empfänger unzulässig ist“, so der Experte für Medienrecht. Die Diözese sieht die
Massen-SMS hingegen als ein erlaubtes Mittel, um “Beitragssäumige sanft auf einen
offenen Kirchenbeitrag aufmerksam zu machen“, wie die Zuständige der Diözese, Hertha
Ferk, im Gespräch mit Kathpress betonte. Sie dankte all jenen Katholiken, die nach
dem SMS ihren Beitrag bezahlt haben.