Die Italienische Bischofskonferenz hat ihre Richtlinien zum Umgang mit kirchlichen
Missbrauchsfällen veröffentlicht. Der Text spiegele eine „eindeutige Entscheidung,
auf der Seite der Opfer zu stehen“, schreibt die Tageszeitung der Bischöfe „Avvenire“.
In den Richtlinien ist keine ausdrückliche Anzeigepflicht von Missbrauchsfällen an
die staatlichen Behörden vorgesehen. „Avvenire“ verweist darauf, dass die Kirche als
allererstes das Interesse „und die Perspektive des Missbrauchsopfers“ wahren wolle.